Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsverwalter

Kantonsverwalter

höherer Bediensteter bei einer Kantonsverwaltung (mit wirtschaftlichen bzw. finanziellen Aufgaben)
  • die gesetzgebenden räthe haben zu bestimmung der amtskleidung für die beamten und die cantonsobrigkeiten folgendes beschlossen: ... costume der cantons(verwal)ter. ein kleid nach belieben, eine rothe schärpe, ein runder hut
    1798 AktSammlHelvet. I 1070
  • die gesetzgebenden räthe ... haben beschlossen: ein jeder cantonsverwalter soll einen jährlichen gehalt von hundert und fünfzig neuen dublonen erhalten
    1798 AktSammlHelvet. II 1123
  • "wie überall wurde auch im Oberland e. zentralsanitätskommission errichtet, ... sie bestand aus folgenden Mitgliedern: ... 3. J.Sch., kantonsverwalter"
    1798 Jörin,Oberland 104 [urk.?]
  • kantonsverwalter H.N. 3 scheine [rückstandsschuldschein] anerkannt 1336. fr. 2. rp.
    um 1800 Jörin,Oberland 291 [urk.?]
  • an ökonomischen kräften gebricht's unserm canton [Aargau] nicht, und hier ... ist unser zeugnis als cantonsverwalter nicht ganz verwerflich
    1801 AktSammlHelvet. VII 783
  • der cantonsverwalter besorgt die aufsicht über die staatsgüter, domänen, zehnten und bodenzinse und gibt die daher fließenden gelder dem steuereinnehmer zu handen der cantonscassa ab
    1801 Glarus/AktSammlHelvet. VII 1477
  • um zu diesen [kantonalbehördlichen] stellen wahlfähig zu sein, muß man ein glied der helvetischen tagsatzung oder des landraths, cantonsstatthalter, cantonsverwalter oder unterstatthalter sein oder gewesen sein, 30 jahre erfüllt haben und eines untadelhaften wandels sein
    1801 Wallis/AktSammlHelvet. VII 1586
unter Ausschluss der Schreibform(en):