Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsverwaltungsbehörde

Kantonsverwaltungsbehörde

wie Kantonsverwaltung (II) 
  • die zeichnung der grenzlinien zwischen den competenzen der cantonsverwaltungs- und der justizbehörden in zuchtpolizeisachen wird auf den fall hin, wenn beide behörden von einander getrennt werden sollten, der allgemeinen helvetischen tagsatzung überlassen
    1801 Schaffhausen-Thurgau/AktSammlHelvet. VII 1520