Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonswahlkorps
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Kantonsvogtei
Kantonsvorgesetzte
Kantonsvorrecht
Kantonsvorschrift
Kantonsvorsteher
Kantonswählbare
Kantonswahlkorps
Wahlkollegium mit Vorschlagsrecht für die Kantonsbehörden (C) sowie mit Wahlrecht zur helvetischen Tagsatzung
vgl.
Kantonalwahl
- das cantons-wahlcorps wählt durch freie wahl die sämtlichen mitglieder des cantonsgerichts1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 446Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es [bezirkswahlcorps] wählt nach der zahl seiner mitglieder, je auf zehn einen ausschuss in das wahlcorps des cantons, aus freier wahl aller cantonsbürger, durch geheimes und absolutes stimmenmehr. findet bei seiner gesammten anzahl und bei der eintheilung auf zehn ein ueberschuss von mehr als fünfen statt, so wird für diesen ueberschuss annoch ein ausschuss in das cantonswahlcorps gewählt ... die aus allen bezirken gewählten ausschüsse bilden für das laufende jahr das wahlcorps des cantons und haben hauptsächlich die cantonsdeputirten in die helvetische tagsatzung zu wählen, sowie die mitglieder in den cantons- und verwaltungs-rath und in das cantonsgericht1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 1594f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die dritte reihenfolge von 50 mitgliedern [des großen raths] wird von einem kantons-wahlkorps vorgeschlagen und von dem großen rathe selbst ernannt1814 Sankt Gallen/HdbSchweizStaatsR. 352Faksimile (ca. 375 KB)