Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonswahlkorps

Kantonswahlkorps

Wahlkollegium mit Vorschlagsrecht für die Kantonsbehörden (C) sowie mit Wahlrecht zur helvetischen Tagsatzung
  • das cantons-wahlcorps wählt durch freie wahl die sämtlichen mitglieder des cantonsgerichts
    1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 446
  • es [bezirkswahlcorps] wählt nach der zahl seiner mitglieder, je auf zehn einen ausschuss in das wahlcorps des cantons, aus freier wahl aller cantonsbürger, durch geheimes und absolutes stimmenmehr. findet bei seiner gesammten anzahl und bei der eintheilung auf zehn ein ueberschuss von mehr als fünfen statt, so wird für diesen ueberschuss annoch ein ausschuss in das cantonswahlcorps gewählt ... die aus allen bezirken gewählten ausschüsse bilden für das laufende jahr das wahlcorps des cantons und haben hauptsächlich die cantonsdeputirten in die helvetische tagsatzung zu wählen, sowie die mitglieder in den cantons- und verwaltungs-rath und in das cantonsgericht
    1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 1594f.
  • die dritte reihenfolge von 50 mitgliedern [des großen raths] wird von einem kantons-wahlkorps vorgeschlagen und von dem großen rathe selbst ernannt
    1814 Sankt Gallen/HdbSchweizStaatsR. 352
unter Ausschluss der Schreibform(en):