Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kantonsweise
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kantonsweise
zu
Kanton (III)
- Helvetien befindet sich in einem zustande, wo die besetzung des einen drittheils des austretenden senats drei cantonen gehört, die nebst jenen cantonen, die gerade diesen drittheil mit ihnen das erstemal lieferten, nunmehr aber nicht mehr liefern sollten, unmöglich gemacht worden ist. sollen desswegen die andern zwei drittheile cantonsweise ersetzt werden, d.h. sollen desswegen die cantone Solothurn, Basel, Oberland, Aargau ferner ein recht genießen, das nicht ihnen, sondern ... den cantonen Bern und Leman zukömmt und früh oder spät zukommen muß?1799 AktSammlHelvet. IV 1405