Kanton(s)verpflichtung

Militärpflicht
  • letztere [Sektenangehörige] muͤssen aber keine cantonpflichtige stellen erwerben oder bewohnen, und in den faͤllen, wo ihnen solches nachgelassen werden sollte, die cantonsverpflichtung mit uͤbernehmen
    1792 NCCPruss. IX 797 Faksimile
  • bei der einführung der allgemeinen kantonverpflichtung zwei punkte noch zur nähern entscheidung kommen müssen: 1) ob man stellvertreter zulassen könne; 2) ob die politischen verhältnisse nicht bedenklichkeiten bei der einführung einer allgemeinen kantonverpflichtung erregen könnten
    1810 Scharnhorst/HistZ. 69 (1892) 455
  • zuvörderst muß man den grund zur zulassung der stellvertretung untersuchen und in erwägung ziehen, ob er bei unserer kantonverpflichtung stattfinde
    1810 Scharnhorst/Vaupel,Stimmen 207