Kanton(s)verpflichtung
Kanton(s)verpflichtung
zu
Kanton (II)
Militärpflicht
vgl.
Kantonspflicht
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letztere [Sektenangehörige] muͤssen aber keine cantonpflichtige stellen erwerben oder bewohnen, und in den faͤllen, wo ihnen solches nachgelassen werden sollte, die cantonsverpflichtung mit uͤbernehmen1792 NCCPruss. IX 797 Faksimile
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bei der einführung der allgemeinen kantonverpflichtung zwei punkte noch zur nähern entscheidung kommen müssen: 1) ob man stellvertreter zulassen könne; 2) ob die politischen verhältnisse nicht bedenklichkeiten bei der einführung einer allgemeinen kantonverpflichtung erregen könnten1810 Scharnhorst/HistZ. 69 (1892) 455
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zuvörderst muß man den grund zur zulassung der stellvertretung untersuchen und in erwägung ziehen, ob er bei unserer kantonverpflichtung stattfinde1810 Scharnhorst/Vaupel,Stimmen 207