Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonwesen

Kantonwesen

Inbegriff der die militärische Aushebung betreffenden Angelegenheiten; Kantoneinrichtung 

I in Preußen
  • "zur Neuordnung des inländischen Ersatzwesens setzte der König [Friedr. Wilh. II.] eine immediatkommission zur regulierung des kantonwesens und zur entwerfung eines neuen kantonreglements ein" 
    1788 Händel,Wehrpflicht 31
  • von der zu regulirung des canton-wesens allerhoͤchst verordneten commißion festgesetzt
    1788 NCCPruss. VIII 2279
  • bericht des ukermaͤrkischen kreis-directoriums wegen der beym canton-wesen eingeschlichenen maͤngel und mißbraͤuche
    1788 v.Arnim,Kantonverf. 46
  • der steuer-rath, von welchem das canton-wesen der immediat-staͤdte ressortirt
    1788 v.Arnim,Kantonverf. 47
  • die mißbraͤuche und gesetz-ueberschreitungen, die bey dem canton-wesen eingerissen sind, gehoͤren ... zu den druͤckendsten lasten der enrollementspflichtigen unterthanen
    1788 v.Arnim,Kantonverf. Vorr.
  • Friedrich der Große beschloß ... nach beendigung des siebenjaͤhrigen krieges: die canton-verfassung zu verbessern; die ... gewalt der einzelnen regimenter und compagnie-chefs zu beschraͤnken; eine gewisse concurrenz der militair- und civil-behörde beym cantons- und recrutirungs-wesen auf die art anzuordnen, daß die eine die andre zu controlliren im stande waͤre
    1788 v.Arnim,Kantonverf. 11
  • soll die cammer einen, des cantonwesens kundigen creisdeputirten ... dem land- oder steuerrath [bei der cantonrevision] substituiren
    1792 NCCPruss. IX 805
  • [Buchtitel:] Ribbentrop, verfassung des preußischen cantons-wesens ... Minden 1798
  • [Buchtitel:] F.F. Wilke, handbuch zur kenntnis des preußischen kantonwesens, Stettin
    1802 Händel,Wehrpflicht 91
  • die haupt rücksichten, welche bey dem canton wesen zu nehmen, sind menschenzahl, gewerbe
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 432
  • das ganze kantonwesen wurde ... 1764 regelmäßiger eingerichtet; die damals eingeführten inspekteure bekamen die aufsicht auf dasselbe, um zu verhindern, daß vom militär keine bedrückungen und von dem militär und zivil keine unterschleife stattfinden könnten
    1810 HistZ. 69 (1892) 459
  • das ministerium des innern hat zu seinem wirkungskreise alle ausuͤbungen der obersten gewalt, in so weit sie nicht ausdruͤcklich den ministerien der finanzen, der justitz, des kriegs, oder andern behoͤrden beigelegt sind. namentlich gehoͤren dahin: A. in der abtheilung der allgemeinen polizey ... das kanton- oder konscriptionswesen 
    PreußGS. 1810 S. 10
  • das ministerium des innern hat zu seinem wirkungskreise ... in der abtheilung der allgemeinen polizei: ... das canton- oder conscriptionswesen nach den fuͤr das kriegsdepartement gegebenen bestimmungen
    1810 Rabe,PreußG. X 451
  • den kreis- und polizeidirektoren wird ... das kantonwesen ihrer kreise uͤberlassen
    PreußGS. 1812 S. 50
  • wurde [lange] ... ein sehr verwickeltes cantons und tabellenwesen geführt
    1826 Kleve-Mark/Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 427
  • 1826 Scotti,Cleve V 30
II in Baden
Sachhinweis: Pflüger,BadHeerVerf. 90-114
  • die ober- oder general-aufsicht uͤber das ganze cantonswesen fuͤr alle waffenarten wird von unserm kriegs-kollegio und in specie von einem dazu eigends aufgestellten mitgliede besorgt
    1804 BadKantonRegl. 28
  • sollten bey ... gelegenheit des cantons und rekrutirungswesens zweifel, irrungen oder widerspruͤche entstehen, so ist das kriegs-kollegium die entscheidende instanz
    1804 BadKantonRegl. 40
  • "die direktion des kantonswesen d.h. die Leitung der Aushebungs- u. Werbungsgeschäfte war dem Obersten von B. übertragen" 
    um 1804 Pflüger,BadHeerVerf. 116
unter Ausschluss der Schreibform(en):