Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorat(s)besoldung

Kantorat(s)besoldung

  • ich lediger weise mit meiner cantorat besoldung (so etwa des jahrs 60 fl. werd in allen) mich allein nit betragen konte
    1625 Bayern/ArchKulturg. 1 (1903) 85
  • ihm [Kantor] ... vierzig gulden jährlich ordinair besoldung als: 27 f aus den geistl. kasten, 10 f aus der armen spende, 3 f aus der raths-cämmerey nebst denen gewöhnlichen accidentien und holtz an drey klafftern, von dem geistlichen kasten, auch dasjenige, was bey dem, die cantoratbesoldung halber, vor den hochlöbl. consistorio zu Leipzig anhängigen process künftig erkannt werden möchte, gereichet, ingleichen freye wohnung und dasjenige stück feld, ... so ... T.W. gewesen, zum niessbrauch eingeräumet werden soll
    1759 Werdau bei Chemnitz/MittSchulg. 8 (1898) 88
  • cantorats besoldung, welche aus 50 fl. bestanden
    1795 Stein,MusikwHeidelb. 112