Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoratssprengel

Kantoratssprengel

  • nur wo die alten kirchensprengel blieben, dauerten auch die kirchenzehnten fort. dieses war der fall in der probstei Hadersleben, welche aus der alten praepositura Barringsyssel hervorging und wo noch eine gemeinschaftliche kirchenkasse existirt; ferner im Torninglehn ..., wo noch der ehemalige archidiakonatssprengel ... und der cantoratssprengel ... fortdauern
    1833 NStaatsbMag. I 332