Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorbier

Kantorbier

(mehrtägiges) Fest einer Kantorei (E), Ablauf in den jeweiligen Kantoreiordnungen (II) genau geregelt
Sachhinweis: MittChemnitz 9 (1897) 105-124; Werner,GKantorei. 39-50; Rautenstrauch,Luther 213-234
  • dieweil ... von alters als die frequenz der scholaren nicht gar stark gewesen, die von den akademien zurückgekommenen literati den gottesdienst in der kirchen aufm chor mit singen und bestellung der musik verrichten helfen, als hat e.e. rat ihnen jährlich ein gewisses bier zur ergötzlichkeit auszutrinken gegeben, so man das kantorbier geheißen, welches bis 1631 kontinuieret, nach diesem ... teils wegen eingefallener kriegs- und pestzeiten, teils wegen oftmals dabei entstandener streitigkeiten eingestellet worden
    1716 Zittau/Rautenstrauch,Luther 122