Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreifiskus
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Kantorei
Kantoreibegräbnisgesellschaft
Kantoreibier
Kantoreibierfest
Kantoreibrautmesse
Kantoreieinkünfte
Kantoreiessen
Kantoreifiskus
Vermögen
I
einer Kantorei (D)
- der herr cantor soll zwar beschehnen suchen nach gleich seinem antecessori mit mettensingen verschonet und solches ... noch ferner von dem succentore gegen empfahung derer ao. 1646 ihme aus dem currend- und cantorey-fisco geordneten wöchentlich 4 gr. 6 dn. verrichtet werden1682 Freiberg/Krickeberg,ProtKantorat 84
II
einer Kantorei (E)
vgl.
Kantorei (E V 1)
- "das Getränk [für d. Kantoreimahl], zu dessen Kauf das kurfürstliche Amt, Ratskämmerei, gemeiner kasten, oft auch vermögende Mitglieder sowie der kantoreifiscus selbst reichliche Geldmittel spendeten, bestand in Bier"oJ. [16./17. Jh.] Rautenstrauch,Luther 220