Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreigebühr

Kantoreigebühr

für Mitwirkung einer Kantorei (E) bei Kasualien erhobener Betrag
  • die 12 gr. cantorey gebühr unter die adjuvanten ausgetheilet, die es verdienen müßen
    17. Jh. Werner,GKantorei. 55
  • sind damals [1626] die cantorey-gebuͤhren bey leichen mit dem gantzen proceß auf 1. thlr. mit dem halben proceß auf 8. gr. it. bey einfachen braut-messen auf 12 gr, bey doppelten auf 1. thlr. vnd von jeder mutete, so vor der thuͤr uͤbrig gesungen wird, 6. gr geordnet
    1722 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella VIII 424