Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreigebühr
Artikel davor:
Kantorecht
Kantorei
Kantoreibegräbnisgesellschaft
Kantoreibier
Kantoreibierfest
Kantoreibrautmesse
Kantoreieinkünfte
Kantoreiessen
Kantoreifiskus
Kantoreifraternität
Kantoreigebühr
für Mitwirkung einer Kantorei (E) bei Kasualien erhobener Betrag
vgl.
Kantorei (E V 1)
- die 12 gr. cantorey gebühr unter die adjuvanten ausgetheilet, die es verdienen müßen17. Jh. Werner,GKantorei. 55
- sind damals [1626] die cantorey-gebuͤhren bey leichen mit dem gantzen proceß auf 1. thlr. mit dem halben proceß auf 8. gr. it. bey einfachen braut-messen auf 12 gr, bey doppelten auf 1. thlr. vnd von jeder mutete, so vor der thuͤr uͤbrig gesungen wird, 6. gr geordnet1722 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella VIII 424