Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreigesellschaft
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Kantoreigesellschaft
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A I
zum Begriff
- cantorey-gesellschafft. ist eine miscirte societaͤt, theils zur kirche, theils zur schule gehoͤrig, und mit vielen privat-personen unterschiedlichen standes und profeßion vermenget, fast dem alten kalande gleich1721 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella III 200Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- zu haltung und ausfuͤhrung dieser kirchenmusik bestehen ... besondre vereine von mitgliedern der gemeinde unter dem nahmen cantorey- oder choradjuvanten-gesellschaften1825 Weber,SachsKR. II 1 S. 84
- [königliche regierung. abtheilung für das kirchen- und schulwesen ist] aufmerksam auf die ... beschaffenheit und nötige verbeßerung einiger kantorei-gesellschaften gemacht worden und nehmen daher veranlaßung, ew. hochwürden [alle Superintendenten d. ehemal. sächs. Lande d. damaligen Preußen] aufzufordern, sich von dem zustande, den gesetzen und den verrichtungen der kantoreigesellschaften zu ... unterrichten und gutachtliche bemerkungen über deren zweck- und zeitgemäße verbeßerung hinzuzufügen. wir betrachten die kantorei-gesellschaften als freiwillige gesang-vereine unter gesetzen zu kirchlichen zwecken1827 Werner,GKantorei. 72
A II
Gründung; Statuten mit genauer Regelung des Vereinslebens; Vorstand, Mitglieder
- welcher bey dieser cantorey-gesellschafft als adjuvant zu seyn verlanget, sol alsbald 6. dn. einschreibegeld in die lade einlegen1567 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella VIII 422
- soll der organist auf dem instrument der cantoreygesellschaft und eingeladenen gästen sich gebrauchen lassen, dafür er seiner jährlichen einlage befreyet seyn soll1595 Mittweida bei Chemnitz/Rautenstrauch,Luther 145 Anm. 6
- es hat diese löbl. cantoreygesellschafft schon lange zeith im pabstumb gestanden, nachdem aber bey vorgegangener reformation selbige ... zergangen, die schul allhier aber mann allzu schwach befunden, die sontage und feste aus mangelung der knaben figural zu celebriren, als ist solche Johannes Baptistae des 1551. jahres de novo wiederumb auffgerichtet [worden]1694 Großenhain bei Leipzig/Rautenstrauch,Kaland. 34
- primarius autor der a. 1567. ... errichteten, und mit gewissen legibus befestigten cantorey-gesellschafft1721 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella III 186Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- soll derienige, welcher in die hiesige cantoreygesellschaft recipiret wird, sein domicilium allhier haben, und vor der reception von seiner wissenschaft und geschicklichkeit in der vokal- oder instrumentalmusik, oder in beiden in gegenwart derer herren inspectorum eine tüchtige probe ... ablegen, und wenn derselbige nach abgelegter probe gut bestanden, er ... gegen erlegung eines thlr. pro accessu ... eingeschrieben ... werden1740 Großenhain bei Dresden/Rautenstrauch,Luther 459
- ordnung und leges der kantoreygesellschaft zu Hartha [b. Leipzig] bey errichtung einer begräbniskasse1767 Rautenstrauch,Luther 378 Anm. 2
- wer in diese cantorey-gesellschaft aufgenommen zu werden begehret, muss sich ... bei dem geistlichen, inspector und denen senioribus melden und zahlet zuerst pro expectantia 1 thaler und 2 gr. für das exemplar der legum, und wenn er recipiret wird, giebt er, wenn er diaconus, rector oder cantor allhier ist, 2 thaler; wenn er eines membri sohn ist, und figuraliter singen oder spielen kann, auch zwey thaler; wenn er nicht eines membri sohn ist, und nicht figuraliter singen oder spielen kann, sieben thaler; wenn er sowohl dieses nicht kann, auch nicht eines membri sohn ist, zehen thaler; und soll allezeit der, welcher vocal- oder instrumentalmusik versteht, dem adstanten, und eines membri sohn einem frembden vorgezogen werden. ehe einer recipiret wird, muss er, so er ein musicus ist, vor der societät im singen oder spielen eine probe ablegen, welche ihm der herr inspector aufgiebt1769 Waldheim bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 383
- übers. der teils nach confirm. gesetzen, teils nach gefaßten beschlüssen und angenommenen observanzen dermalen bestehenden verfassung der großen cantoreygesellschaft zu Colditz1819 Rautenstrauch,Luther 2 Anm. 4 zu 1
- statuten, die cantorey gesellschaften betreffend ... ordentliche mitglieder der cantorey gesellschaften sind 1.) cantoren und organisten des orts, 2.) die der musik und insbesondere des gesanges kundigen schullehrer des orts, 3.) der stadtmusikus, 4.) sachkundige liebhaber, welche sich freiwillig anschließen ... außerordentliche oder ehrenmitglieder sind diejenigen bürger oder einwohner des ortes welche ohne kunstfertigkeit in musik und gesang zu besitzen, dem vereine beitreten wollen ... jede cantorey gesellschaft hat einen vorsteher oder director, einen cassirer und einen rendanten. diese beamten werden von den activen mitgliedern gewählt auf so lange zeit und unter denjenigen bedingungen und formen, wie in den gesetzen jeder cantorei gesellschaft näher bestimmt seyn wird. sie bilden den vorstand1828 preußische Provinz Sachsen/Werner,GKantorei. 73
A III
Gerichtsstand
- die streitigkeiten wegen der an mehrern orten befindlichen cantorey-gesellschaften gehoͤren saͤmmtlich vor die consistorien1819 Weber,SachsKR. I 2 S. 562 Anm. 85
- zu den gegenständen der ... zweyten classe von geistlichen justizsachen gehoͤren ... die zweifel und streitigkeiten uͤber solche rechtsverhaͤltnisse, welche aus den von weltlichen personen zum behuf kirchlicher zwecke uͤbernommenen dienstverrichtungen entspringen. hierdurch wird die competenz der geistlichen gerichtsbarkeit uͤber kirchenvorsteher und kirchvaͤter, nicht confirmirte kirchner und organisten, calcanten, cymbeltraͤger, mitglieder der hier und da noch bestehenden cantoreygesellschaften, ... begruͤndet, jedoch nicht weiter, als in den sothanes ihr amt und kirchliche dienstleistungen unmittelbar betreffenden und daher ruͤhrenden rechtssachen und angelegenheiten1819 Weber,SachsKR. I 2 S. 603
- cantorey- oder choradjuvantengesellschaften ... unter der leitung und gerichtsbarkeit der geistlichen behoͤrde stehen1825 Weber,SachsKR. II 1 S. 84 [ebd. I 2, 565]
A IV
Zweck und Aufgaben
vgl.
Kantor (D V 3)
- anfänglich soll diese cantorey gesellschaft zu keinem andern ende fürgenommen ... seyn, denn gott dem allmächtigen zu ehren vnd zu beförderung vnd erhaltung des chori musici vnd christlicher kirchen ceremonien mit figural gesang1602 MittChemnitz 10 (1899) 29
- wir [Hzg.] haben der cantoreygesellschaft zu Bitterfeld [b. Halle], unb daß sie so wohl fest: als sontages in der kirchen bey verrichtung des gottesdienstes mit der figural music auffwarten und die jugend hierzu mitt anleiten können, jährlichen drey faße bier steuerfrey bewilliget1661 Werner,GKantorei. 53 Anm. 2
- die cantoreigesellschaft erinnert, dass auch bei einem generalfunere niemand vor der thür 3 lieder gesungen werden sollen als standespersonen1690 Großenhain bei Dresden/Rautenstrauch,Luther 193 Anm. 6
- würde jemand aus der gesellschaft oder ihren angehörigen versterben, soll die cantorei gesellschaft eine motette vor des verstorbenen thür singen und ... denselben auf dem gottes-acker begleitennach 1700 Werdau bei Chemnitz/Vollhardt,GKantorSachsen 334 [wohl urk.]
- wenn eine brautmesse von der cantoreygesellschaft zu singen begehret wird, so erleget ein frembder dafür 18 gr., oder giebt statt dessen eine brautsuppe ... wenn aber ein membrum betrifft, soll es in seinem belieben stehen und zu einem mehrern nicht verbunden seyn1718 Lausigk bei Dessau/Rautenstrauch,Luther 399
- was die versorgung der kirchenmusik betreffe, stehe ihm [Kantor] die kantoreygesellschaft schlecht bey. wenn an festtagen das kyrie musicieret würde, sey selten jemand da und wenn vor hohen festtagen sonnabends ein tentamen von ihm angestellet würde, wollte auch niemand von der cantoreygesellschaft dabey erscheinen1740 Mittweida bei Chemnitz/Rautenstrauch,Luther 393f.
- 1825 Weber,SachsKR. II 1 S. 84
- einzig wesentlicher zweck der cantorey gesellschaften ist den öffentlichen gottesdienst an den sonn- und festtagen durch ... chorgesang und ... instrumentalmusik zu unterstützen ... nebenzwecke, z.b. assistenz bei beerdigungen oder trauungen, errichtung von funeralkaßen für die mitglieder, ergötzlichkeiten und dergl. können geduldet werden, sofern sie den hauptzweck nicht stören1828 preußische Provinz Sachsen/Werner,GKantorei. 73
A V
Vermögen (Einnahmen; Zuwendungen)
vgl.
Kantorei (E V 1)
- der rath und kirchenkasten jährl. auf lichtmess die cantoreigesellschaft mit einem geschenke zu verehren pflegt1567 Roßwein bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 125 Anm. 4
- 1655 Frankenberg bei Chemnitz/Rautenstrauch,Luther 255
- wir [Joh. Georg II., Hzg. v. Sachsen] haben der cantorey-gesellschaft zu Bitterfeld ... jährlichen drey faße bier steuerfrey bewilliget1661 Werner,GKantorei. 53 Anm. 2
- denen cantorey-gesellschafften dasjenige, was ihnen hergebrachter massen an frey-bieren verordnet, bis dahin ... zu lassen, von neuen aber ... nichts zu gestatten1691 CAug. II 1531Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn eine brautmesse von der cantoreygesellschaft zu singen begehret wird, so erleget ein frembder dafür 18 gr., oder giebt statt dessen eine brautsuppe ... wenn aber ein membrum betrifft, soll es in seinem belieben stehen und zu einem mehrern nicht verbunden seyn1718 Lausigk bei Dessau/Rautenstrauch,Luther 399
- J.R. ... legirte anno 1660. einer loͤbl. cantorey-gesellschafft 50 fl.1721 Roßwein bei Leipzig/Knauth,Altenzella III 176Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nachdem wir [Frdr. Aug. Kurf. v. Sachsen] auf unserer steuer-ober-einnahme erstatteten ... bericht ... geschehen lassen koͤnnen, daß denen bey specificirten cantorey-gesellschaften das, jeden orts ausgesetzte trank-steuer-beneficium noch ferner ... gereichet werden moͤge1740 CAug. Forts. I 2 Sp. 199Faksimile - in Google Books
- 1740 Könnern bei Halle/Werner,Kirchenmusik 37
A VI
Festlichkeit des Kantorbiers
- ausserhalb des gemaches, da die cantoreygesellschafft bey einander versamlet ist, soll keine sonderliche zeche gehaltten, auch kein bier vff die gasse gegeben werden [bei Strafe v. 2 Gr.]1602 MittChemnitz 9 (1897) 106
- was von leichen- und brautmessengebühren der cantorey zukömmt, soll ... gesamblet werden, biß mann ein vaaß bierhiervon bezahlen kann, alsdann soll acht tage zuvor, ehe mann solch vaaß bier zu trinken gesonnen, solches der sämbtlichen cantoreygesellschafft angemeldet werden1655 Frankenberg bei Chemnitz/Rautenstrauch,Luther 255
A VII
sonstiges
- [die v. Käufer als] unbetagte erbegelder [noch zu zahlenden 398 fl. für] 155 fl. baress geldess recht vnd redtlichen der kantoreygesellschaft verkaufft vnd hingeschlagen vnd obbeniembte kaufsumma bahr vber kommen1628 MittChemnitz 10 (1899) 46
- [Titelblatt d. Stammbuches d. Eilenburger Kantorei b. Leipzig:] der eilenbuͤrgischen cantorey-gesellschaft new vnd frisch gewundenes ... lieb vnd friedenscraͤntzlein1646 Werner,Musikgemeinsch. Tafel 1
B
eine bürgerliche Musikgesellschaft, auch societas musicalis genannt, v. Bürgermeister und e. Kantor betreut u. mit Beteiligung v. Studenten (der v. Wennig behauptete akadem. Charakter ist umstritten)
Sachhinweis: Engel,ThürMusik 161; MGG. VI 1852 unter Eisenach
- die cantorey-gesellschaft oder collegium musicum ist um diese zeit [1565] berühmt und im flohr gewesen; der direktor war bürgermeister Martin Müller, ein gelehrter mann, welcher dieses jahr eine ordentliche matriculam collegii aufrichtet18. Jh. Wennig,MusikJena 20