Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreikapital
Artikel davor:
Kantoreifraternität
Kantoreigebühr
Kantoreigeld
Kantoreigesellschaft
Kantoreihaus
Kantoreihäuslein
Kantoreihof
Kantoreijunge
Kantoreijünger
Kantoreikapellmeister
Kantoreikapital
Vermögen einer Kantorei (E)
vgl.
Kantorei (E V 1)
- es sollen ... sowohl der direktor chori als subsenior oder adiunctus dahin bedacht seyn, daß die cantorey capitalia sicher untergebracht und die zinsen davon zu rechter zeit eingehoben werden können1740 Großenhain bei Dresden/Rautenstrauch,Luther 459