Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreimahlzeit

Kantoreimahlzeit

wie Kantorbier 
  • obwol nach den andern jaͤhrlichen sollen drey cantorey mahlzeiten ausgerichtet werden, so moͤgen und sollen aus manglung der zinsen jaͤhrlich ihrer nur zwey, alß ... i. Walburgis das ii. Michaelis, oder ... i. Johannis Baptistae das ... ii. Martini ausgerichtet, und darzu außen fisco fuͤr die mahlzeit kosten biß aufn wein sieben guͤlden dem wirth gezahlet werden
    1648 Weida bei Gera/ArchMusikw. 1 (1918/19) 570