Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreimembrum
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Kantoreikapellmeister
Kantoreikapital
Kantoreiknabe
Kantoreiknabenpräzeptor
Kantoreikollegium
Kantoreikonvivium
Kantoreikonviviumstag
Kantoreilade
Kantoreileiche
Kantoreimahlzeit
Kantoreimembrum
Mitglied einer Kantorei (E)
vgl.
Kantor (A IV),
Kantor (E II),
Kantorei (E III),
Kantoreigesellschaft (A II),
Kantoreimitglied,
Kantoreiverwandte (III),
Kantorist (II)
- auff dem chor ... die cantoreymembra sollen sich nicht zancken, oder mit dem schulmeister aufflegen, noch mit zancksüchtigen und spitzigen worten unruhe verursachen1677 Hartha bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 256
- die zeit wenn alle und jede cantorey membra bey dem convivio erscheinen sollen, ist früh puncto 9 uhr1745 Dahlen bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 424
- [zu d. Vorstand d. Waldheimer Kantorei gehören:] rathspersonen, so sie cantorei-membra sind1769 Rautenstrauch,Luther 386
- jedes kantorey-membrum soll sich zum chore halten ..., welcher aber, er sey musicus oder nur adstante, in vier wochen nicht auf dem chor sich einfindet, soll 4 gr., und wenn er ein viertel jahr sich nicht auf selbigem befindet, 12 gr. strafe erlegen1769 Waldheim bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 395
- montags nach dem isten post Trinitatis um 11 uhr vor mittage versammeln sich [aus Anlaß e. Kantoreikonviviums] alle cantorey-membra in schwarzer kleidung und mänteln, und denen es zustehet, in degen1769 Rautenstrauch,Luther 423