Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantoreiverwandte

Kantoreiverwandte

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Sachhinweis: Rautenstrauch,Luther 149f., 158

I Angehöriger einer Kantorei (C) 
  • es sollen ... vnnsere hoffräthe, alle personen der musicen vnnd canntorey-verwandte, es seinnd Teutzsche, Niderlender, wellische singer, instrumentisten vnnd organisten, an ... vnsern capelnmeister weisen vnnd inen sembtlich vnd sonderlichen von vnserentwegen ernstlich auflegen ... das sie inen inn allen ehrlichen, zimblichen vnd billigen sachen, sonnderlich was die canntorey vnd singen belangt, gebührliche reuerenntz, gehorsam vnnd volge ertzeigen . .., sich auch mit dem gesange inn allewege nach inen richten vnnd halten sollen
    1555 Kursachsen/MhMusikg. 9 (1877) 236
  • wollenn wir ... allen ... vnserer cantoreyverwannten ernstlich gebothen haben, das sie sich ... der offenen tabernen, wein- vnnd bierheuser, auch des vbermessigen schwelgens vnnd volsauffens dessgleichen auch der gotslesterung, fluchens vnnd scheltens vnnd alles annders so christlichenn ehrliebennden cantoribus nicht geburt oder vbel ansteht, bey vermeidung des gefenngnus vnnd verstossung vom diennst genntzlich missenn vnnd enthalten sollenn
    1555 MhMusikg. 9 (1877) 239
  • ist unser ernster beuelch, das alle vnsere cantorey verwandte vnd zugehörige personen, sich obgestzten [!] punkten vnd artikeln ihren an aydstatt gethanen zusagen nach aigentlich gemerkt vnd das gegen den capelnmaister, schuldigs gehorsambs, vnd auch sonsten wie getreuen dienern gebürt, ... gehorsamblich verhallten. dann wo ainer ... sich hierinnen vngehorsamblich vnd vngebührlich verhallten sollt, werden wir verursache [!], wyder den ... mitgebührlicher straff zu uerfahren
    1565 Schmidt,AnsbachMusik 20
  • "1565 überreichte er [Orlando di Lasso] in Tübingen, dort als bayerischer cantoreiverwandter bezeichnet, dem Herzog von Württemberg einen Gesang" 
    ZBayrLG. 19 (1956) 527
  • e.f.dht. vnderthenige, gehorsame vnd dienstwillige die fürstliche preussische cantorey verwandten sampt vnd sönderlichen
    1579 Mayer-Reinach,KönigsbHofkapelle 39
  • "die Zahl der kantoreiverwandten steigt" 
    16. Jh. Dresden/Gurlitt,JohWalter 66
II Angehöriger einer Kantorei (D), Schüler
  • sollen denen cantorej-verwandten ... bunte, noch sonst prächtige kleider und mäntel, unnöthige parruquen ... gäntzlich untersaget sejn
    1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 195
III Mitglied einer Kantorei (E); öfter nur passives Mitglied

III 1 zum Begriff
  • "neben den eigentlichen Sängern (zugethanen, adiuvanten, adstanten, cantores) treffen wir auch Nichtsänger (cantoreyverwandte, extranei, leuenbrüder) in den Gesellschaften an, die zwar die Rechte eines Adiuvanten genossen, sich jedoch durch Entrichtung einer höheren Eintrittsgebühr der Pflichten eines Sängers entledigten, hier und da höchstens verpflichtet waren, dem Gottesdienst auf dem Chore beizuwohnen" 
    oJ. Rautenstrauch,Luther 150
  • "die Gesamtheit der Mitglieder (die cantoreyverwandten, incorporirten, einverleibten, brüder und schwestern) lassen sich in vier Gruppen scheiden: 1. Ehrenmitglieder. 2. Nichtsänger. 3. Schulkollegen u. Stadtpfeifer ... 4. freiwillige Sänger" 
    oJ. Werner,GKantorei. 21
III 2 im einzelnen
  • "besonders festlich gestaltete man die Übungsabende, die den hohen Festen vorangingen. Hierzu mußten auch die kantoreiverwandten -- die passiven Mitglieder der Gesellschaften erscheinen, da man im Anschluß an die Probe zugleich geschäftliche Angelegenheiten zu erledigen pflegte" 
    1570 Lützen bei Halle/Rautenstrauch,Luther 213
  • soll ... iedes jahr umb Martini ein neuer curator dieser stifftung, von der gesellschaft erwehlet, oder der alte aufs neue ... bestaͤtigt werden, der da auch iedes jahr umb beruͤhrte zeit, als nemblichen umb Martini im beysein aller hospitum und der cantorey verwandten ... richtige rechnung aller seiner einnahme und außgabe fuͤrwenden
    1585 Weida bei Gera/ArchMusikw. 1 (1918/19) 568
  • 22 astanten und 16 kantoreyverwandte 
    1612 Geithain bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 149 Anm. 2
  • "bei Hochzeiten von kantoreiverwandten oder deren Angehörigen haben sich alle Sänger in der Kirche einzufinden ... bei 10 gr. Strafe. An Beerdigungen von cantoreiverwandten haben sich alle Mitglieder zu beteiligen" 
    1640 Rautenstrauch,Luther 464
  • [in d. Jahresrechnung der Zörbiger Kantorei v. 1642/43 finden sich unter den Einnahme-Posten 5 gr,] die die semtlichen cantorei-verwandten, so uffn chor singen helffen, zur strafe erleget, wegen daß sie ... ahm heiligen oster sonnabendt nicht ufs chor zum singen kommen
    Werner,GKantorei. 52
  • dafern ein völlig begräbniß mit leichen predigt ... geschiehet, soll die cantorey völlig vor der leiche gebührend gehen und singen ... [die] cantoreyverwandten, [die benebst ihren eheweibern auch in diesem Falle die Leiche zu begleiten hatten, gingen zum Teil dem Sarge voran, zum Teile folgten sie ihm]
    1677 Hartha bei Leipzig/Rautenstrauch,Luther 287
  • 1725 Düben bei Leipzig/Werner,Kirchenmusik 229
  • [bezeichnend dafür, daß d. Mitglieder v. Kantorei und Fiskus vidualis nicht durchweg identisch waren, ist die Bestimmung:] diejenigen, welche von den cantoreiverwandten in den fiscus vidualis treten wollen haben vor anderen den vorzug
    1734 Lausigk bei Dessau/Rautenstrauch,Luther 379
  • [auf e. Zinngegenstand:] ich bin kein musikus und auch kein adjuvant, das aber bin ich doch: ein kantorei-verwandt 
    1735 Mügeln bei Leipzig/Werner,Kirchenmusik 175
unter Ausschluss der Schreibform(en):