Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorenbüchse

Kantorenbüchse

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Büchse (I), aus der die Schulknaben für das Singen bei Bestattungen bezahlt werden
  • dem rectori wird die cantoren-, dem cantori aber die currend-büchse ... in ihrer verwahrung ... gelaßen, wenn sie aber die austheilung [unter den knaben] machen wollen, sollen sie den inspectorem mitzuziehen
    1632 CöllnKons. 482