Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorenbüchse
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Kantorenbüchse
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Büchse (I), aus der die Schulknaben für das Singen bei Bestattungen bezahlt werden
vgl.
Kantor (D V 1),
Kantor (D V 4)
zu
Kantorei (D)
- dem rectori wird die cantoren-, dem cantori aber die currend-büchse ... in ihrer verwahrung ... gelaßen, wenn sie aber die austheilung [unter den knaben] machen wollen, sollen sie den inspectorem mitzuziehen1632 CöllnKons. 482