Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantor(en)geld

Kantor(en)geld


I Geld, das Kantoren (A) in einer Stiftskirche für ihren Gesang erhalten
  • es dünke ihnen [d. Kaplänen] unbillig, das hr. organist in fällen, wo derselbe für das orgelschlagen besonders bezahlt werde, auch noch das kantorengeld mit ihnen zu teilen habe
    1825 Luzern/Geschfrd. der 5 Orte 100 (1947) 137
II Teil des Einkommens eines Kantors (D), der von der Stadt getragen wird
  • "sein jährliches Gesamteinkommen gab H. 1734 mit 150-160 Reichstalern an. Davon wurden 25 Reichstaler von der Stadt unter dem Namen des kantorgeldes bezahlt" 
    JbOldenb. 52/53 (1952/53) 23