Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorlehen

Kantorlehen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
die einem Kantor verliehene Nutzung eines Grundstücks
Sachhinweis: HadelnWB. II 326
  • H. und S. die Preisinger ... freien die schwaige zu Weychs ... und die drei dabei gelegenen tagw. wiesmahd in dem Pussenwang, die Ch. von P., B. z. l., und ihr sohn Hans als canter leich von P. von ... V. gekauft haben und nun zu einer ewigen messe geben wollen von der lehenschaft
    1400 Landshuter UB., bearb. v. Th. Herzog II (1963) 671