Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantorprobe

Kantorprobe

Musikprobe für die von Kirche und städtischem Rat ausgewählten Bewerber um eine Kantorstelle 
  • wir endesunterschriebenen / verpflichteter kunstpfeifer ... verpflichteter organist / attestieren hiermit auf pflicht und gewißen, daß der candidat R. bey seiner kantor-probe, sowohl im takt schlagen, als auch im pausieren schlecht bestanden
    1776 Luckau/NdLausMitt. 14 (1918/19) 95
  • [e. Bewerber wurde zur Zurückziehung s. Bewerbung nur bewogen,] weil er zur haltung der für jenen fall decretirten cantor-probe nicht füglich sich entschließen konnte
    1813 Held,DresdKantorat 374
unter Ausschluss der Schreibform(en):