Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantor(s)hof

Kantor(s)hof


I zu einer Kantorei gehörender Hof (IV 1) 
  • des klagenden cantoris Ph.W. interponirte appelation wegen des ... cantor-hoffes wird ... verworffen, und es bey der ... vom rath zu Cölln gemachten verordnung, daß ... das höffchen qvaestionis ein gemeiner schuhlhoff sey, gelaßen
    1691 CöllnKons. 70
II wohl Bezeichnung für die Wohnung eines Kantors 
  • die kleine linie vom dem graben bei cantoris hoff (d.h. wo der graben in die Schlei einmündet) bis an die häuser bey der schiffbrücken wird ... ohne zweyfel einige fortification gehabt haben
    1578? A. Sach, Gesch. d. Stadt Schleswig nach urk. Ouellen (1875) 48 [ein Wort?]