Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantostück

Kantostück

zur Etymologie vgl. Kantorecht 
Gegenstand einer Versteigerung
  • es ist ordentlich und mit statlicher beratschlagung beschlossen, das hinfüro die cantorecht unter schwebendem stab im statrechten sollen gehalten werden, also das das recht albeg nach ausgehung des statrechten umb vier uhr nachmittag, wan der leste gloggenstreich am rathauß beschehe, solle der burgermaister den stab niderlegen neben den lesten streich, wer nun mehr auf das cantostückh gelegt, dem solle ein landtleuffiger khaufbrieff darumb gegeben werden
    1588/1643 ArchKärnten 22 (1927) 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):