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A (erhöhter) Platz zum Predigen in der Kirche
    I zum Begriff
    II Auftragserteilung zum Bau einer Kanzel; vorgeschriebener Standort innerhalb des Kirchenraums
    IV (Vorschriften über die) Amtstracht auf der Kanzel
    V Zulassung zur Kanzel; in manchen Fällen mit Zulassung zum Predigtamt gleichzusetzen; Verbot der Kanzel
    • 1 Bestimmungen über zulassungsberechtigte (kirchliche) Stellen
    • 2 Voraussetzung des theologischen Examens bzw. der Ordination
    • 3 Verbot der Kanzel aus besonderen Gründen
      • a abweichende Lehre
      • b sittliche Verfehlungen
    • 4 sonstiges
    VI beim Verzicht auf das Predigt- bzw. Pfarramt
    VII (Vorschriften zum) Kanzeldienst
    • 1 die Kanzel versehen den Predigtdienst ausüben
    • 2 Ordnung des Gottesdienstes
      • a Predigtzeit
      • b Schriftlesung und Wortverkündigung
      • c (großes) Kirchengebet
      • d Segen
      • e Beichte
      • f einzelne Vorschriften zur Predigt
      • g Verbot und Bestrafung der Störung des Gottesdienstes von der Kanzel
      • h Mißbrauch der Kanzel durch die Bevölkerung
    • 3 (Eintreten für die) Reinheit der Glaubenslehre
    • 4 Ausübung der Kirchenzucht; (Verkündigung von) Kirchenstrafen; besonders während und nach der Reformationszeit geübt, durch den 30jährigen Krieg in Verfall geraten, in den einzelnen deutschen Territorien verschieden lange gehandhabt, zB. in Preußen bis 1746, Kurhessen bis 1786, in Sachsen-Weimar Aufhebung unter dem Einfluß Goethes
      • a allgemein
      • b Ermahnung zu religiösem und kirchlich gebotenem Verhalten
      • c Belehrung und Ermahnung zu moralisch-sittlichen Verhalten, verbale Bestrafung
      • d konkrete Strafmaßnahmen
      • e insbesondere Kirchenbann
      • f Buße (an oder von der Kanzel), Absolution
      • g Verbot der Nennung des Täters bzw. der Tat
    • 5 Aufforderung zum Kirchenopfer und anderen (finanziellen) Leistungen
    • 6 Verbot des Scheltens, Schmähens, Fluchens und Philosophierens von der Kanzel; Mißbrauch der Kanzelfreiheit
      • a überhaupt
      • b insbesondere bei der Ausübung der Kirchzucht 
      • c Gemeindeglieder und sonstige Personen betreffend
      • d Obrigkeit betreffend
      • e kirchliche und staatliche Einrichtungen, Gesetze uä. betreffend
      • f Geistliche untereinander
      • g beim Austrag theologischer beziehungsweise kirchlicher Auseinandersetzungen
    • 7 sonstiges
    VIII (vorgeschriebene) Abkündigungen kirchlicher und weltlicher Art (oft mit wiederholter späterer Verlesung). Kanzel als ein wichtiger Ort der Publikation; der Geistliche wird zum (staatlichen) Publikationsorgan (vereinzelt auch Mitwirkung oder Ausführung durch weltliche Beamte)
    • 1 grundsätzlich
    • 2 kirchlicher Art
      • a allgemein
      • b Eheaufgebot (Aufgebot II)
        • α Voraussetzungen; Vorlage bestimmter Urkunden
        • β Nennung der Abkunft, des Standes uä.
        • γ Häufigkeit des Aufgebots
        • δ (besondere) sprachliche Wendungen beim Aufgebot
        • ε Verbot des Aufgebots in besonderen Fällen
      • c verschiedene Termine, Kasualien ua.
        • α den Gottesdienst betreffend
        • β Feier- und Gedenktage betreffend
        • γ Abendmahl, Kommunion, Konfirmation uä. betreffend
        • δ Trauungen und Todesfälle betreffend
        • ε Wahl und Einsetzung der Pfarrer und Wahl der Kirchenältesten betreffend
        • ζ Kirchenvisitation betreffend
        • η Beschau des Kirchenzehnten betreffend
      • d finanzielle Angelegenheiten
      • e insbesondere Stiftungen
      • f Verordnungen. Verkündigung gehört zur Rechtsverbindlichkeit des Gesetzes und ist ein Teil des Gesetzgebungsvorgangs (Publikationsmittel in der Neuzeit im Gegensatz zum Mittelalter oft am Ende des Gesetzestextes vorgeschrieben); in weitem Umfang praktiziert bis zum Aufkommen der Gesetz- und Amtblätter, mit diesen noch teilweise parallellaufend, stufenweise Vereinheitlichung der Formen der Bekanntmachung und Aufstellung genereller Publikationsregeln; allmähliche Beschränkung auf die Abkündigung kirchlicher Verordnungen, jedoch im 18. und zu Beginn des 19. Jh. noch weit verbreitet
        • α Kirchen- und Visitationsordnungen; Fastenmandate
        • β Ehe betreffende Ehemandate 
        • γ (andere) Sakramente, Konfirmation uä. betreffend
        • δ Liturgie und Gesangbücher betreffend
        • ε Kirchendisziplin, Kirchenzucht und Kirchenbuße betreffend
        • ζ Sonn- und Feiertage betreffend
        • η andere Religionsbekenntnisse und Irrlehren betreffend
        • θ Besetzung der Kirchenämter betreffend
        • ι sonstiger Art
      • g andere Mitteilungen
    • 3 weltlicher Art
      • a Termine
        • α Gerichtstermine
        • β Ladung zum 1Gedinge (II 1) 
        • γ Einberufung von Ständen
        • δ Zahlungstermine
        • ε Versteigerungstermine
        • ζ Schultermine
        • η Vorankündigung des Termins einer Gesetzesverlesung
        • θ sonstige Termine
      • b Verordnungen, vorwiegend Polizeiverordnungen (vgl. Erklärung zu oben VIII 1 u. 2 f)
      • c sonstige Mitteilungen
        • α Bekanntmachungen aus dem Bereich der Verwaltung und Rechtspflege
        • β Ausrufung von gefundenem und verlorenem Gut; Vergabe von Lehngut, Bekanntmachung von Verpachtungen
      • d Verbot oder Einschränkung der Abkündigung weltlicher Verordnungen und Angelegenheiten (weitgehend Beschränkung auf Kirchensachen)
    IX Ort zur Abhaltung des Kanzelgerichts 
    X Verschiedenes
    • 1 Schiedsurteil an der Kanzel durch den Pfarrer
    • 2 Verpflichtung des Pfarrers seitens weltlicher Behörden Bann-, 1Lade- u. Mahnbriefe nur an offener Kanzel vor der versammelten Gemeinde anzunehmen
    • 3 Ort zum öffentlichen Widerruf von Beleidigungen
    • 4 Ort des Bürgermeisterwechsels
B für Kirche bzw. Theologie gebraucht
C für Kirchenvermögen bzw. das damit verbundene Predigtamt gebraucht
D übertragen Lehrstuhl an einer Universität
der Kunsthandwerker
Homiletik
Vereinbarung zwischen Kirchherr und Kirchgenossen über Zuständigkeit(en) des Kanzelgerichts 
Bußleistung an die Kanzel (A), auch durch den Pfarrer von der Kanzel bekanntgemachte Bußleistung, in späterer Zeit oft Abgeltung durch Geldbuße; abgeschwächte Form der Kirchbuße 
etwa der heutigen Agende entsprechend
ähnlich Kanzeltuch, zur Kanzelbekleidung gehörend
von Jean Paul für Kanzelrock gebraucht
Freiheit der Verkündigung von der Kanzel (A) 
hier: Haftungsbefreiung der Ehefrau von Verbindlichkeiten des Ehemannes durch Bekanntmachung von der Kanzel (A) 
Abgabe einer Kirchengemeinde an ihren durchreisenden Bischof
seltene Bezeichnung für Sendgericht; Tagungsort ist die Kirche, der Platz in der Nähe des Altars an den davor befindlichen Schranken (lateinisch cancelli), welche die Geistlichen von den Laien trennen, daher der Name Kanzelgericht (vgl. Koeniger, Die Erneuerung des Sendgerichts in der Diözese Fulda 1835, 36; LThK.2 IX 659). Bisweilen ist der Gerichtsort auch der Kreuzgang, das Atrium, der Kirchhof, die Sakristei, der Pfarrhof (die Quellen nennen den speziellen Ort in der Kirche nur selten; vgl. Koeniger, Die Sendgerichte in Deutschland 120). Zu den lateinischen Bezeichnungen vgl. Koeniger, Die Sendgerichte/Bonner Zeitschrift für Theologie und Seelsorge 8 (1931) 34; Haberkern-Wallach2 568
I Träger der Sendgerichtsbarkeit (Sendherr I)
II "derjenige Pfarrgeselle, der als Vertreter des Pfarrers die gemeinsamen gottesdienstlichen Übungen der Gesellen und Kapläne im Chor zu leiten und so die Aufsicht über den Chor überhaupt zu führen hat, oder ... derjenige Geselle, den der Pfarrer ein- für allemal mit den Geschäften beauftragt hat, die von der Kanzel aus vorgenommen werden, also Predigt ebenso wie Verkündigung" (SchwäbWB. IV 198)
Teil der Amtstracht eines evangelischen Geistlichen
Teil des Kirchvermögens
Amt, Tätigkeit eines Kanzlers und die ihm unterstehende Behörde selbst
wie Kanzellariat 
Vorschriften für den Kanzler (D) einer Universität
Recht des Erzkanzlers im Hinblick auf die Reichkammergerichtkanzlei 
Ernennung und Einsetzung des Leiters einer (fürstlichen) Kanzlei
ältere Bezeichnung für Kanzlei, die sich formal enger an die ursprüngliche lat. cancellaria anlehnt; teilweise auch synonymisch gebraucht für Kanzleramt 
I durch Ausstreichen ungültig machen, tilgen [urspr. = ein Liniengitter darüberziehen; vgl. lat. cancelli = Schranken]
II ein Schriftstück entwerfen
wie Kanzler 
I Prediger
II [als] Beiname; zu Kanzler in der Bedeutung Gerichtsschreiber
I
II jemandem (von der Kanzel herab) eine Strafpredigt halten
III predigen
IV das Kanzleramt ausüben
philosophische Erörterungen im Rahmen einer Predigt
streitbare Auseinandersetzung auf der Kanzel (A) 
staatliche Maßnahme zur Aufspürung und Verhinderung polemischer Auseinandersetzungen auf der Kanzel (A) 
Verfügungsgewalt des Geistlichen über die mit seiner Pfarrstelle (I) verbundene Kanzel (A) 
I Predigt
I Prediger; Wortgebrauch im 18. Jh., weil die Predigt größere rhetorische Ausgestaltung erfährt
Bezüge eines (evangelischen) Predigers; für bestimmte Dienste?
geistliche Amtstracht
seltenere, vorwiegend in früheren Jh. angewandte Bezeichnung für Kanzleischreiber 
I z. Begriff
II Vereidigung bei Dienstantritt
III Dienstpflichten
IV Aufgabenbereich
V Besoldung; Aufwandsentschädigung
VI weitere ältere Fundstellen aus verschiedenen mittel- und oberdeutschen Ouellen
(scherzhafte) Bezeichnung für das Aufgebot von Brautleuten
Tuch für die Kanzelbekleidung 
Publikation von der Kanzel (A) 
Prediger
Predigt
Verhalten auf der Kanzel (A), Art und Weise des Predigens
als Flurname, abgeleitet von der Zehntabgabe an eine Kirche