Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelfreiheit

Kanzelfreiheit

Freiheit der Verkündigung von der Kanzel (A) 
  • griffen ihn in seiner ehre von der kanzel an. wenn sich jetzt auch ein hypokrit oder ein fanatiker, auf dieselbe art die kanzelfreiheit zu schänden, die erlaubnis heraus nimmt, so wird er nach verdienst verlacht, verachtet, aufgedeckt
    1788 J. Hansen, Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der Französ. Revolution 1780-1801 I (Bonn 1931) 335