Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelgebühr

Kanzelgebühr

Abgabe einer Kirchengemeinde an ihren durchreisenden Bischof
  • es solle keinen, durch sein geistliches gebieth reisenden bischof erlaubet seyn, mehr von einer kirchen anzunehmen, als sein canzelgebuͤhr, nemblich zwey solidos, welches vielleicht in unserer muͤnz zwey thaler betragen mag
    1752 Greneck 42