Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelgebühr
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Kanzelberedsamkeit
Kanzelbrief
Kanzelbüchlein
Kanzelbuße
Kanzeldecke
Känzele
Kanzelfrack
Kanzelfreiheit
Kanzelfreiung
Kanzelgebühr
Abgabe einer Kirchengemeinde an ihren durchreisenden Bischof
vgl.
Gebühr (II 3)
- es solle keinen, durch sein geistliches gebieth reisenden bischof erlaubet seyn, mehr von einer kirchen anzunehmen, als sein canzelgebuͤhr, nemblich zwey solidos, welches vielleicht in unserer muͤnz zwey thaler betragen mag1752 Greneck 42Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg