Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelschreiber

seltenere, vorwiegend in früheren Jh. angewandte Bezeichnung für Kanzleischreiber 
I z. Begriff
II Vereidigung bei Dienstantritt
III Dienstpflichten
IV Aufgabenbereich
V Besoldung; Aufwandsentschädigung
VI weitere ältere Fundstellen aus verschiedenen mittel- und oberdeutschen Ouellen