Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelverkündigung

Kanzelverkündigung

Publikation von der Kanzel (A) 
  • die bekenner der vorgenannten irrlehren sollen sich 14 tage nach der ... kanzelverkuͤndigung des ... mandates [gegen die wiedertaͤufer, sacramentirer und andern religions-sekten], bei den beamten angeben, um ... einem pastor ... zugewiesen, und in der christlichen religionslehre unterrichtet zu werden
    1565 Scotti,Cleve I 151
  • alle uͤbrige publicanden, als proclamen, edictalladungen, befehle etc. sollen fuͤr die kanzel-verkuͤndigung, wo sie noͤthig ist, ganz kurz, aufs wesentliche eingeschraͤnket ... werden
    1786 LVerordnLippe III 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):