Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzelvortrag

Kanzelvortrag

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Predigt
  • die im §. 4 der evangelisch lutherischen kirchen-ordnung enthaltene vorschrift, daß keine studiosen und candidaten der theologie zu kantzelvortraͤgen und probe-predigten zugelassen werden sollen, wenn sie nicht von dem inspektor ... uͤber ihr herkommen, leben und wandel, so wie uͤber ihre studien und faͤhigkeiten ein glaubwuͤrdiges zeugniß besitzen, soll strenger wie bisher beachtet ... werden
    1718 Scotti,Cleve II 930
  • haben wir [Hzg.] wahrnehmen muͤßen ..., daß mehrere junge ministri ecclesiae und vicarii das studium der h. schrift gaͤnzlich bei seite sezen, und ohne deren kenntnus also auch ihr canzel-vortrag ... nicht auf wahre christliche religion und erbauung abzwecke ... so wird ... sammtlichen special-superintendenten ... ob der aufrechterhaltung der ordnung gnaͤdigst aufgegeben, ... hierauf ihr augenmerk zu nehmen
    1786 Hartmann,WürtGes. IV 476
  • [jeder zögling des generalseminariums hat anzugeben] wieviel kanzelvortraͤge, sowohl predigten als katechesen er das letzte kursjahr ... ausgearbeitet, und oͤffentlich abgehalten habe
    1790 LexÖstVerordn. 127
  • 1797 Bronner,Leben III 160
  • [von candidaten der theologie zu beantwortende Frage:] welche uebungen er zur bildung des stils ..., und insbesondere zur bildung des kanzel- und katechetischen vortrags anstelle?
    1802 Schlegel,HannovKR. II 520
  • 1808 Campe II 885
  • [Übschr. aus amtsinstruktion fuͤr die evangelisch-lutherische geistlichkeit:] kanzelvortraͤge 
    1809 Reyscher,Ges. IX 160
  • wir den dekanen aufgegeben, in ihren beiberichten zu den eingaben derjenigen [katholischen] geistlichen, welche sich zur concurs-pruͤfung melden, jedesmal bestimmt zu bemerken, wie der canzel-vortrag derselben ... beschaffen sei
    1814 Reyscher,Ges. X 450
  • 1815 Rahe,WestfKirche 96
  • ist der [ev.] geistlichkeit unter androhung nachdruͤklicher ahndung verboten, politische gegenstaͤnde in ihren kanzelvortraͤgen zu beruͤhren, oder sich anspielungen auf solche zu erlauben
    1815 Reyscher,Ges. IX 340
  • se. koͤnigl. majestaͤt haben aus einer besondern veranlassung befohlen, daß die evangelischen geistliche vor der einmischung von unschicklichen und unpassenden politischen betrachtungen und anspielungen, namentlich auf vermeintliche gefahren, welche den rechten und freyheiten der voͤlker, den bestehenden verfassungen u.s.w. drohen, in ihren kanzelvortraͤgen gewarnt werden
    1823 Reyscher,Ges. IX 602
  • kanzel-vortraͤge, bezeichnung unzulaͤssiger gegenstaͤnde zu denselb.
    1826 Scotti,Cleve V 108
  • die kanzel-vortraͤge sollen biblisch, mit dem evangelischen lehrbegriff uͤbereinstimmend, lehrreich und erbaulich, den allgemeinen beduͤrfnissen der einzelnen gemeinden entsprechend ... und mit einem den regeln des guten geschmacks entsprechenden und der kanzel wuͤrdigen anstand ... gehalten werden
    1827 Reyscher,Ges. IX 726
  • oJ. DWB. V 178
unter Ausschluss der Schreibform(en):