Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiannotationsbuch

Kanzleiannotationsbuch

  • folgende buͤcher sind nicht bei allen collegiis eingefuͤhrt, wuͤrden aber von gutem nutzen seyn: ... 4) ein canzlei-annotations-buch uͤber allgemeine, in einzelnen acten vorkommende gegenstaͤnde, als: verzeichniß der das armenrecht genießenden partheien, der von jemanden bestellten general-bevollmaͤchtigten etc.
    1792 v.Massow,Dienst 40