Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiassistent

Kanzleiassistent

niederer (neben den Kopisten auf der untersten Stufe der Rangordnung stehender) Kanzleibedienter 
  • kanzellei- kalkulatur- und kassenassistenten 
    1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 166
  • soll diese function [eines diaristen] durch einen kanzlei-assistenten versehen werden, der analogisch in dieselben verhaͤltnisse zu treten hat, welche ... hinsichtlich der tagschreiber (copisten) festgesetzt worden sind
    1822 Reyscher,Ges. XVIII 145
  • die entlaßbaren kanzlei-assistenten und copisten sind denselben vorschriften, wie das kanzlei-personal, dem sie beigegeben, unterworfen
    1823 Reyscher,Ges. XVIII 188
  • 1830 Gaupp,EvKircheWürt. I 88
  • 1830 Gaupp,EvKircheWürt. I 97
  • kanzleiassistenten sind zur aushuͤlfe bei voruͤbergehender ueberlastung oder verhinderung der gewoͤhnlichen mitglieder [einer Kanzlei] bestimmt. sie werden theils vom staate, theils in ... bestimmten faͤllen ... von demjenigen beamten bezahlt, dessen stelle sie vertreten
    1831 Mohl,WürtStR. II 172
  • 1831 Mohl,WürtStR. II 230 Anm. 14