Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiassistent
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Kanzleiassistent
niederer (neben den Kopisten auf der untersten Stufe der Rangordnung stehender) Kanzleibedienter
vgl.
Kanzleiverwandte
- kanzellei- kalkulatur- und kassenassistenten1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 166Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- soll diese function [eines diaristen] durch einen kanzlei-assistenten versehen werden, der analogisch in dieselben verhaͤltnisse zu treten hat, welche ... hinsichtlich der tagschreiber (copisten) festgesetzt worden sind1822 Reyscher,Ges. XVIII 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die entlaßbaren kanzlei-assistenten und copisten sind denselben vorschriften, wie das kanzlei-personal, dem sie beigegeben, unterworfen1823 Reyscher,Ges. XVIII 188Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1830 Gaupp,EvKircheWürt. I 88
- 1830 Gaupp,EvKircheWürt. I 97
- kanzleiassistenten sind zur aushuͤlfe bei voruͤbergehender ueberlastung oder verhinderung der gewoͤhnlichen mitglieder [einer Kanzlei] bestimmt. sie werden theils vom staate, theils in ... bestimmten faͤllen ... von demjenigen beamten bezahlt, dessen stelle sie vertreten1831 Mohl,WürtStR. II 172Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1831 Mohl,WürtStR. II 230 Anm. 14
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