Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiaudienz

Kanzleiaudienz

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Verhandlung vor der (fürstlichen) Kanzlei als Gericht
  • wir ... graf ... zur Lippe ... befohlen haben, daß unsre canzley-audienz zu Detmold ... woͤchentlich auf donnerstag und freitag ... sol gehalten werden
    1617 LVerordnLippe I 353