Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiaudienzordnung

Kanzleiaudienzordnung

  • dieweil ... diese ... canzley-audienz-ordnung ... beliebet, ... ist ... unser ... befehl, daß unsere bestellete raͤthe vermoͤge ihrer pflicht gebuͤhrliche aufsicht tragen, damit ... dieser ordnung ... gehorsamlich ... gelebet werden moͤge
    1617 LVerordnLippe I 355