Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiaufseher

Kanzleiaufseher

  • bei der menge der bei einem collegio vorfallenden canzleigeschaͤfte ist es noͤthig, eine gewisse ordnung zu beobachten ... es gehoͤrt auch hieher ... die bestellung eines canzlei-aufsehers 
    1792 v.Massow,Dienst 83