Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibedienung
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Kanzleibeamtenstelle
Kanzleibedienstung
Kanzleibediente
Kanzleibedienung
wie Kanzleibedienstung
vgl.
Kanzleiamt (II)
- wann ... die arbeit [in der Geheimen Kanzlei und dem Geheimen Archiv] von zeit zu zeit sich so sehr häufe, daß die bei denen expeditionen bestellte ordinäre kanzelisten selbige nicht allein bestreiten können, so sollen zu deren beschleunigung die extraordinäre canzelei-verwandten auf ersterer verlangen darin bestens an die hand zu gehen gehalten sein, wann sie anders der ascension zur ordinären kanzelei-bedienung bei sich eräugenden vacanzien sich nicht selbst priviren und unfähig machen wollen1750 ActaBoruss.BehO. VIII 697
- die herrschafftliche cantzley- und landbedienungen sollen ... nicht mehr ... um geld vergeben, sondern ohnentgeltlich mit tuͤchtigen und ehrlichen maͤnnern besetzt ... werden1770 Reyscher,Ges. II 593Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 563
- 1831 Mohl,WürtStR. II 194
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