Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibezirk

Kanzleibezirk

regionaler Amtsbereich einer Kanzlei 
  • da aber einer oder mehrere, welche um etwas besprochen werden sollen, oder auch die guͤther, daruͤber frage entstehet, in verschiedenen fuͤrstenthuͤmern, landen oder canzleibezirken gelegen oder gesessen waͤren, so sollen die partheyen in einem solchen falle vom hofgerichte citirt, zuforderst in guͤte gehoͤrt und aus einander gesetzt, in deren entstehung aber die sache daselbst ausgefuͤhrt werden
    1771 Kopp,HessGer. II 193
  • 1802 AktSammlHelvet. VIII 175