Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibote

Kanzleibote

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auch Kanzleien- 
niederer (vereidigter) Kanzleibedienter vorwiegend zur Übermittlung (,reitend' oder ,laufend') der schriftlichen Ausfertigungen einer Kanzlei an den Empfänger, zur Einziehung von Kanzleigebühren und zur Erledigung von einfachen Arbeiten innerhalb einer Kanzlei; seit dem 16. Jh. vielfach belegt, häufiger allerdings Bote gebraucht (zur Etymologie vgl. 1Bote); Aufgaben später teilweise auf die Post übergehend
Sachhinweis: Moser,Kanzlei 124; O. Lauffer, Der laufende Bote im Nachrichtenwesen der früheren Jahrhunderte/BeitrDVk.1 (1954) 19-60. Zu III 1: Soest/Westfalen 36 (1958) 174 (Sammlung von Boteneiden). Zu III 4: Adelung I 1024; Quellen u. Forsch. zur Geschichte der Stadt Münster IV (1931) 212f.; O. Lauffer, Der laufende Bote .../BeitrDVk. 1 (1954) 37-50 u. Tafel 3; R. Nissen, Silberne Boten- und Spielmannszeichen .../Westfalen 36 (1958) 167-191

I zum Begriff
  • kantzeleyboth / usciere di cancellaria, un hussier de la chancelerie ... frohn / thuͤrknecht
    1711 Rädlein 173
  • canzley-bot ... tabellarius cancellariae
    1741 Frisch I 164
  • 1775 Adelung II 1498
  • der kaiser und die landesherrn, ... die reichsstaͤdte und selbst verschiedene landstaͤdte, die starken handel trieben, besaßen zur fortschaffung der briefe, paketer und sachen ihre eigene boten, die, weil sie in großer anzahl vorhanden waren und verschiedene bestimmungen hatten, zuweilen in besondere klassen eingetheilt wurden, ... es ist diese verfassung noch heutzutage in den meisten reichslaͤndern ... vorhanden. man hat daher kanzley- kammer- raths- gerichts- amts- stadtboten 
    1785 Fischer,KamPolR. II 465
  • es gibt ordentliche und supernumeraͤre kanzelleybothen. jene haben eine bestimmte jaͤhrige besoldung, diese nur die hoffnung, bey erledigungen einzuruͤcken
    1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 520
  • 1790 Pütter,Reichspost 84
II Tätigkeit
  • [Überschrift in Kanzleiordnung:] von dem ambt vnd beuelh vnnserer canntzley poten 
    1559 ZweibrückenKanzlO. 107
  • solche verfertigte proces nicht durch die parteien, sondern einen besondern darzu beeidichten canzleibotten ... auf der parteien uncosten exequiren und verkundigen lassen, auch von denselben botten alzeit relation anhören und die bei die acta verzeichnen
    1581 Gundlach,HessZBeh. II 213
  • einer der cantzleiboten soll stets in der cantzlei aufzuwarten schuldig sein
    1582 Engel,LippeArchive 102
  • 1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 159
  • 1604 Paderborn/JbWestfKG. 7 (1905) 128
  • 1652 CCOsnabr. I 1 S. 139
  • was ... auf ... erste supplication oder klage decretiret wird, das soll in form einer missive abgefasset und benebst den beylagen an den beklagten durch ... cantzleyboten gebracht ... werden
    1656 CCLuneb. II 1 S. 300 [vgl. 303]
  • 1657 BeitrEssen 48 (1930) 202 Anm. 55
  • dem canzleyboten zu einbringung solcher gerichtssporteln behuͤlflich seyn
    1657 HadelnPriv. 276
  • die decreta dem impetranten durch einen geschwornen cantzleybotten ins hauß geschicket
    1663 CCOsnabr. I 1 S. 186
  • alle briefe ... der herrschafft, aus der cantzley ins reich und ins land, entweder durch eigene und verpflichtete cantzeleybothen ... oder sonst ... bestellen
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat (1754) 106
  • sollen ... dieselbe [supplicationes] durch keinen jungen oder maͤgde hereingetragen, sondern den canzlei-pedellen oder in dessen abwesenheit denen jegliches tages aufwartenden geschwornen canzlei-boten behandreichet und von denselben in die rathstube gebracht und denen secretarien ... eingeliefert werden
    1672 LVerordnLippe I 477
  • 1678 QBehGBayr. 240
  • bescheid, daß ... der cantzley-bothe sich taͤglich einmahl ... bey den cantzelisten zu erkundigen, ob einige expeditiones fertig? und alsdann solche zur versiegelung von ihnen abzufodern, auch nach dessen verrichtung selbige besagten cantzelisten, so lange die cantzley-sportulen ihnen dafuͤr nicht entrichtet, ... wiederzubringen [hat]
    1698 CCHolsat. I 55
  • 1700 AnnNassau 56 (1936) 156
  • weil ... die geschworne cantzley-bohten offtermahls ihren eigenen handthierungen ... nachzugehen und ihr ambt dabey zu versaͤumen pflegen, als wird ihnen ... ernstlich aufferleget, daß sie nicht allein alle tage, es sey gerichts-tag oder nicht, in der cantzley fleissig auffwarten und dem protonotario und cantzelisten, damit sie die außgefertigte abscheide, rescripta und decreta etc. ... an gehoͤrige ohrte zur besiegelung und unterschrifft bringen koͤnnen, zur hand seyn, sondern auch, daß sie ... bey unserm cantzler oder dem jenigen rath, welcher in abwesenheit deßselben das directorium fuͤhret, alle tage sich angeben und in ... ambts-geschaͤfften deßen befehl erwarten. wann sie mit actis an die juristen facultaͤten und schoͤppen-stuͤhle oder mit satz-schrifften an die im process schwebende partheyen, imgleichen mit rescriptis oder andern herrschafft-sachen verschicket werden, wie auch, wann sie das neu-jahrs-geschencke einzuholen herumb lauffen, muͤssen sie sich unterwegens ohne noht nicht auffhalten ..., wer hierwieder handeln wird, soll seines dienstes entsetzet oder sonst mit einer willkuͤhrlichen straffe beleget werden
    1700 CCMarch. II 1 Sp. 261
  • die judicia zu Hannover ... solche [Prozeßakten] durch einen cantzley-bohten auf der appellanten kosten nach Celle schicken sollen
    1713 BrschwLO. II 74
  • 1714 CCOsnabr. I 1 S. 147
  • 1718 CCOsnabr. I 1 S. 425
  • 1723 CCOsnabr. I 1 S. 238 Anm. 29
  • die advocate ... durch die canzleybothen zu anhoͤrung der pflicht und ordnung erfordern
    1731 Lahner,Samml. 257
  • cantzley-boten [des Oberappellationsgerichts] ... sollen bey insinuation der erkanten processe die partheyen muͤndlich erinnern, daß sie ihre procuratores zeitig mit gehoͤriger vollmacht versehen, und, wie solches geschehen, in ihren documentis insinuationis mit anfuͤhren
    1740 BrschwLO. II Reg. s.v. Cantzley-Bedienten [ebd.ö.]
  • 1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 332
  • 1752 Cramer,Neb. 83 S. 122
  • 1774 Moser,Reichstage I 264
  • 1774 Wagner,Civilbeamte II 71
  • 1777 Jülich-Berg/Bewer,Rechtsfälle V 75 Anm.
  • 1783 CCOsnabr. I 2 S. 900 Anm.
  • [bei der daͤnischen canzley zu Coppenhagen] canzleyboten, die nicht nur in der stadt herum geschickt wurden, dieses und jenes zu besorgen, ... die man auch ... dazu brauchte, um briefe und befehle im reiche herumzusenden
    GöttingenMag. 2 (1793) 312
  • canzleibothen geheime, ihre zahl bestehet dermal in 7 ... und werden vorzuͤglich die bothengaͤnge, dann die vertragung der circularpatente an orte, wo keine posten sind, sowohl bey der hofkammer als den justiz- und anderen collegien durch sie besorgt
    1797 KurpfSamml. V Reg. 32
  • der dieser canzley [zur ausuͤbung der gerechtsame des erbmarschalls am reichstag] untergebene reichsprofos versieht die geschaͤfte eines canzleyboten 
    1804 v.Berg,PolR. IV 345
III
sonstige rechtliche Bestimmungen

III 1 Bestellung und Vereidigung
Sachhinweis: vgl. die Sammlung von Boteneiden in Westfalen 36 (1958) 174
  • ayd der cantzley-botten. ihr sollet geloben und einen ayd zu gott schwehren, daß ihr ewrem bottenamt und befehl getrewlich und mit fleiß auswarten, die gerichts-brieffe, so ... zu verkuͤndigen aufgegeben ... werden, trewlich und fleißig denenjenigen, an welche sie stehen, in ihre eigene person ... oder sonst nach ordnung der rechten ... einantworten ... und allezeit solcher uͤberant- und verkuͤndigung glaubhaffte relation thuen ... und sonst alles das thuen wollet, was einem redlichen und getrewen botten seines amts halber zustehet, ohne alle gefaͤhrde
    1663 Calenberg/CCOsnabr. I 1 S. 259
  • 1700 CCMarch. II 1 Sp. 266
  • cantzley-boten [des ober-appellations-gerichts] ... werden von dem praesidenten und vice-praesidenten bestellet
    1740 BrschwLO. II Reg. s.v. Cantzley-Bedienten
III 2 Dienststellung, Rang
  • saͤmtl. bediente ... bey oͤffentlichen und privat-zusammenkuͤnfften nach einander gehen und sitzen sollen ... [am Schluß:] die cantzley- und kammer-bothen 
    1680 Sachsen-Meiningen/Moser,Hofr. I Beil. 364
  • 1717 Köln/Lünig,TheatrCerem. II 1514
  • 1720 Sachsen-Altenburg/Lünig,TheatrCerem. II 584
  • die nidrige [bediente einer cantzley ... bestehen] ... in denen thuͤrhuͤtern, cantzleydienern, cantzley-boten ... etc.
    1750 Moser,Kanzlei 105
  • meistens hat eine cantzley, ja ... ein eintzeles collegium, einen oder mehr diener ... selbige heissen ... cantzley-diener, cantzley-boten, cantzleyknechte, thuͤrhuͤter, raths-diener
    1750 Moser,Kanzlei 121
  • [zur 4. Untertanenklasse gehören ua.] canzley- ... boten 
    1777 Sachsen-Meiningen/ZDKulturg. 2 (1857) 168
  • bloße unterdiener, z.e. kanzleidiener, kanzleiboten und alle livreedienerschaft
    1808 SammlBadStBl. I 665
  • secretare und aktuare, gerichtsdiener, kanzleiboten [gehören zum] ... untergeordneten gerichtspersonale
    1815 Gönner,EntwGesB. II 138
III 3 Dienstaufsicht
  • vnnsere reittende vnnd fuessgeende cantzley potten sollen ein vffsehens vf vnnsern hofmaister, statthalter vnnd cantzler oder inn abwesen desselben vff vnnsern cantzley secretarien vnd pottenmaister haben vnd derselbigen gehaiss nachkomen
    1559 ZweibrückenKanzlO. 223
  • 1590 Reyscher,Ges. XII 453
  • cantzley-boten [des Oberappellationsgerichts] ... die aufsicht uͤber sie hat der registrator
    1740 BrschwLO. II Reg. s.v. Cantzley-Bedienten
  • bey grossen kantzleyen haben die cantzley- und landboten einen eigenen boten-meister
    1750 Moser,Kanzlei 107
  • das oberhaupt dieser einzelen kanzleyen ... hat einige ... kanzleyboten ... unter sich
    1785 Preußen/Fischer,KamPolR. II 9
  • 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 520
  • die canzleyboten stehen unter der unmittelbaren aufsicht des botenmeisters, wozu gewoͤhnlich einer der aͤltesten canzlisten oder sonst ein secretaͤr, registrator ernannt wird
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 158
  • 1807 Campe I 597
III 4 Amtssymbol und Dienstkleidung
  • gekauft ... den vantzleienbotten ein messings wapfen zu behuef des speierschen botten 18 s
    oJ. (wohl 1. Hälfte 16. Jh.) Münster/Westfalen 36 (1958) 173
  • botten-buchßen, so der cantzlei botte H. ... bekommen
    1590 Schleswig/Westfalen 36 (1958) 172
  • [Legende zu einer Zeichnung:] diesen man ..., welchen ihr an der kleidung wohl wird kennen, den man thut ihn einen cantzleyboten nennen
    17. Jh. Nürnberg/Westfalen 36 (1958) 187
  • cantzley-bothen mit ihren schildern
    1720 Sachsen-Altenburg/Lünig,TheatrCerem. II 584
  • die kanzleiboten ... mit einer unterscheidenden kleidung und schild versehen sind
    1783 Elsaeßer,Kanzlei. 83
III 5 besondere Dienstvorschriften im Zusammenhang mit dem Botendienst (oben II)
  • allen ... cantzleibotten ... beuelhen laßen, das ... khainer fuͤr sich selbs, oder aigens gefallens, vnnd ohne erfordert, inn die schreibstuben gannge, sonnder da er ettwas dar innen zuuerrichten, jedesmahls an der thuͤren beschaidenlich ankhlopffen thue
    1590 Reyscher,Ges. XII 453
  • wan ... die canzleybotten mit acten ... außgeschicket werden, sollen sie damit keines wegs verziehen, ... vielweniger von dem wege und orth, wo sie hingehen, bey vermeidung ernstlichen einsehens, jemanden das geringste offenbahren
    1714 CCOsnabr. I 1 S. 149
  • wie ... der canzley-bot denen parthien nicht zu gestatten, sich denen fenstern und thuͤren der raths-stube zu naͤhern, er sich dessen auch selbsten durchaus zu enthalten hat
    oJ. (vor 1751) Hessen-Homburg/Moser,KlSchr. I 488
  • der canzley-bot solle keinen schluͤssel zu dem rathszimmer ... haben
    oJ. (vor 1751) Hessen-Homburg/Moser,KlSchr. I 490
  • wenn feuer entstehet, ... muͤssen sich die canzley-bothen alsbald ... dabey einfinden
    1764 VerordnAnhDessau I 91
III 6
Entlohnung
  • [die] cantzleyboten ... cost und kleidung haben. bisweilen gonnete man inen auch ein drinkgelt, wan uff ein par meyl weges ein brief abzufertigen were
    1582 Engel,LippeArchive 101
  • um 1590 QFSchleswHG. XV 20
  • alß ... cantzleyboten ... von uns [Herzog] verschicket ... werden, ..., soll ihnen ... ihr ordinari kostgeldt ... gereichet ... werden
    1620 QSchleswHolst. II 83
  • canzeleyboten, jedem an besoldung 10 rthlr., und für die kleidung 7 1/2 rthlr.
    1624 QSchleswHolst. II 216
  • zwei cantzleyboten haben auß dem amt Iburg 26 rth kost- und kleidungsgeld
    1650/60 MittOsnabr. 30 (1905) 86
  • des ... verstorbenen cancelleibotens gehalt ..., als jährlich 2 molt 4 scheffel korn, ein schuldschwein und 2 goldfl.
    1660 Ravensberg/ProtBrandenbGehR. VI 70
  • denen canzleyboten fuͤr jedes vorbot 4 kr. ... entrichtet werden
    1662 Lahner,Samml. 75
  • 1692 Löffler,BadVerkehr 515
  • 1 kanzleibote zu 32 fl. ... jährlichen gehalt
    1705 Bayern/ZDKulturg.2 3 (1874) 580
  • des cantzley-boten gebuͤhr bey auslieferung der expedition ... 8 lßl.
    1714 CCHolsat. I 57
  • 1717 BrschwLO. II 206
  • 1718 BrschwLO. II 567
  • specificatio der beyden cancelleyboten bisherigen gebuͤhrnissen und accidentien, worunter aber die neujahrsgeschenke nicht zu rechnen ... die neujahrsgeschenke ... der canzleyboten bestehen in sichern gebuͤhren, so ihnen bey ueberbringung der stiftscalender gereicht werden; die weg- und wartegelder sind ... dahin erhoͤhet, daß sie fuͤr die meile im lande 3 ß. 6 pf., ausser landes 4 ß. 8 pf. und wartgeld 7 ß. fuͤr jeden tag erhalten
    1724 CCOsnabr. I 2 S. 1038f. Anm.
  • dem kanzleiboten vor eine meile zu gehen 3-4 ggr.
    1731 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 190
  • 1750 ActaBoruss.BehO. XI 1 S. 77
  • kanzelleybothen [der Hofratskanzlei] jaͤhrliches gehalt 31 rthlr. species, 16 albus
    1760 MatStatNrhWestf. I 2 S. 107
  • canzleiboten ... taͤglich 9 gr. executionsgebuͤhren [zur Beitreibung von Strafgeldern] ... verordnet werden
    1770 LVerordnLippe II 354
  • 1772 SystSammlSchleswH. II 1 S. 67
  • 1782 Kleve/HistBeitrPreuß. II 73
  • 1787 LVerordnLippe III 272
  • 1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v.
  • sollen ... den kanzleiboten fuͤr 2 kalenderneujahrsgeschenk nur 1 1/2 fl. ohne alle zehrung abgegeben werden
    1788 Thomas,FuldPrR. I 155
  • 1790 KurpfSamml. V 61
  • 1804 SammlBadStBl. II 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):