Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleibotenmeister

Kanzleibotenmeister

Kanzleibedienter (oft ein geschworener Kanzleischreiber), der die Aufsicht über die Kanzleiboten und Kanzlisten hat, die Register über den Ein- und Auslauf der Schriftsachen führt und die Abrechnung der Verschickungs- und Kanzleigebühren besorgt, mitunter auch für die Bereitstellung des Kanzleibedarfs zuständig ist; vorwiegend Botenmeister genannt
Sachhinweis: CJFrid. I 3, 90-95; ZBergGesch. 30 (1894) 106-109; Gundlach,HessZBeh. I 118-123
  • 1669 GesSammlMecklSchwerin I 75 [vgl. 63f.]
  • dem canzley-botenmeister ... aufgegeben worden, ... keine schrift anzunehmen, noch darauf das praesentatum zu setzen, es sey dann jedesmal sowohl in alten als neuen sachen, was es fuͤr klage und sachen concernire und in welchem punkt gehandelt werde, darauf verzeichnet und in neuen sachen die vollmacht mit beygebracht oder wenigstens de rato caviret
    1749 BrschwWolfenbPromt. III 39