Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleidekret
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Kanzleideklaration
Kanzleidekret
von einer Kanzlei ausgehende herrschaftliche oder behördliche, auch richterliche Anordnung (Verordnung, Verfügung) in bestimmter Schriftform
- cantzley-decret, daß die agenten jhre gegen die cantzleyexpeditiones vnd tax-ampt habende beschwerden beym herrn reichs-vice-cantzlern anbringen sollen. de dato ... anno 1672Uffenbach(4) 46
- der notarius der cantzley-decreten in Lithauen1719 Lünig,TheatrCerem. I 358Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das ober-hauß hat macht, nicht nur gesetze zu machen und abzuschaffen, sondern auch ... alle streitigkeiten und alle anklagen wider die pairs des koͤnigreichs zu beurtheilen, in wichtigen haͤndeln eyde thun zu lassen, als wann die richter und obrigkeiten sich bestechen lassen, jemand eines irrthums verdaͤchtig ist, man in andern gerichten ohnbillig gehandelt oder von denen cantzley-decreten appelliret hat1719 Lünig,TheatrCerem. I 1126Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1783 CCOsnabr. I 2 S. 1386 Anm.
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- die allgemeinen pflichten dieses personals [der Reichshofkanzlei] ... sind ... in den ... verschiedenen kanzley ordnungen und kanzley dekreten beschrieben1784 Hanzely,Reichshofrat. I 113
- von dem von den kayserlichen und bayrischen voͤlkern geloͤseten oder gekauften vieh und anderem geraͤthe nichts ohne canzleydecret weiter zu veraͤndern1803 WeistNassau II 297Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)