Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleideliberation

Kanzleideliberation

Beratung innerhalb einer Kanzlei 
  • wan das consistorium gehalten wird, die cancelley-deliberationes zwar cessiren, im uͤbrigen aber denenselben cancelley-sessionen und deliberationen hiedurch nichts abgehen solle
    1717 CCOsnabr. I 1 S. 416
  • keiner ... von beeden canzlern ... solle von sich selbst und ohne vorhin darüber gehaltenen canzleideliberationen etwas in jenen sachen, die zu der canzlei gehören, disponiren noch expediren lassen
    1720 Fellner-Kretschmayr III 355
unter Ausschluss der Schreibform(en):