Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleidirektorium

Kanzleidirektorium


I wie Kanzleidirektion 
  • der geheime canzler hat vor sich eine besondere instruction, die uͤbrige canzlar oder canzleydirectoria ... reguliren sich theils nach der canzley-, theils nach der rathsordnung, so viel den rath betrifft, worinn sie ... zu condirigiren haben
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 209
II zu Beginn des 19. Jh. in Preußen von der frz. Besatzungsmacht zur Wahrung ihrer Interessen eingesetzte Behörde
unter Ausschluss der Schreibform(en):