Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleifiskus

Kanzleifiskus

wie Kanzleikasse 
  • solte ... die obsiegende parthey in notorischem solchem unvermoͤgen stecken, daß sie die huͤlff-gelder ... nicht in parato abfuͤhren koͤnte, so wird man bey der fuͤrstl. cantzley desfals eine solche moder ation halten, daß zwart die mandata immissionis abgefolget, der cantzley-fiscus aber aus den ersten auffkuͤnfften des verholffenen gutes seine contentation unfehlbahr erlangen [wird]
    1650 BrschwLO. IV 8 S. 101
  • die von dem registrator und den cancellisten erhobenen zum gewoͤhnlichen cancelleyfiscus gehoͤrigen sporteln dem hofe berechnet [werden]
    1783 CCOsnabr. I 2 S. 1041 Anm.