Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigebäude

Kanzleigebäude

Amtsgebäude einer Kanzlei 
  • cammer- und canzelley-gebäude 
    1750 HannovGBl. 8 (1905) 241
  • 1751 Moser,KlSchr. I 479
  • 1754 JbOldenb. 51 (1951) 30
  • 1778 ActaOsnabr. I 265
  • wird ... selber buchhalterey in dem hung. oder siebenbürgischen kanzleygebäude ... der locus physicus angewiesen
    1782 Kretschmayr-Walter IV 39
  • das ansehen des fuͤrsten und der ihn repraͤsentirenden kanzleikollegien erfodert, daß die aͤusere und innre beschaffenheit des kanzlei-gebaͤudes der wuͤrde des herrn entspreche
    1783 Elsaeßer,Kanzlei. 34
  • 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 519
  • 1804 BadKirchInstr. 395
  • 1812 ArchOFrk. 40 (1960) 237 Anm. 81
  • wir [Großherzog] bestimmen zu den sessionen [des Staatsministeriums], welchen wir nicht selbst beywohnen, in dem kanzley-gebaͤude ein dazu geeignetes local
    1817 SammlBadStBl. I 2
  • ueber die polizeiliche ordnung in den kanzlei-gebaͤuden hat der director die oberaufsicht zu fuͤhren
    1823 Reyscher,Ges. XVIII 186
  • das canzleigebäude, in welchem gleichfalls das oberappellations-gericht einen, seiner würde nicht ganz entsprechenden sitz hat
    1823 Celle/Spangenb.,Arch. 1823, 1 S. 113
  • die freie ausübung ihres gottesdienstes ist den in Lucern wohnenden reformirten gestattet, jedoch ohne alle belästigung des staats; in dieser absicht wird ihnen die unten im eidgenössischen kanzlei-gebäude vorhandene capelle angewiesen
    AllgKirchZtg. 6 (1827) 330