Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigebäude
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Kanzleigebäude
Amtsgebäude einer Kanzlei
- cammer- und canzelley-gebäude1750 HannovGBl. 8 (1905) 241
- 1751 Moser,KlSchr. I 479
- 1754 JbOldenb. 51 (1951) 30
- 1778 ActaOsnabr. I 265
- wird ... selber buchhalterey in dem hung. oder siebenbürgischen kanzleygebäude ... der locus physicus angewiesen1782 Kretschmayr-Walter IV 39
- das ansehen des fuͤrsten und der ihn repraͤsentirenden kanzleikollegien erfodert, daß die aͤusere und innre beschaffenheit des kanzlei-gebaͤudes der wuͤrde des herrn entspreche1783 Elsaeßer,Kanzlei. 34Faksimile (ca. 192 KB)
- 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 519
- 1804 BadKirchInstr. 395
- 1812 ArchOFrk. 40 (1960) 237 Anm. 81
- wir [Großherzog] bestimmen zu den sessionen [des Staatsministeriums], welchen wir nicht selbst beywohnen, in dem kanzley-gebaͤude ein dazu geeignetes local1817 SammlBadStBl. I 2
- ueber die polizeiliche ordnung in den kanzlei-gebaͤuden hat der director die oberaufsicht zu fuͤhren1823 Reyscher,Ges. XVIII 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das canzleigebäude, in welchem gleichfalls das oberappellations-gericht einen, seiner würde nicht ganz entsprechenden sitz hat1823 Celle/Spangenb.,Arch. 1823, 1 S. 113
- die freie ausübung ihres gottesdienstes ist den in Lucern wohnenden reformirten gestattet, jedoch ohne alle belästigung des staats; in dieser absicht wird ihnen die unten im eidgenössischen kanzlei-gebäude vorhandene capelle angewiesenAllgKirchZtg. 6 (1827) 330