Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigerichtssache

Kanzleigerichtssache

an einem Kanzleigericht (I) anhängige Rechtsache 
  • nachdem das in unserm herzogthum Holstein uͤbliche ober-amt-gericht ... nur zu gewissen zeiten ... gehalten, daruͤber aber die justitz fuͤr unsere unterthanen mit ... merklichen schaden manchmahl protrahiret worden, so haben wir [Herzog] ... fuͤr gut befunden, daß die ober-amt-gerichtssachen denen ordinairen cantzeley-gerichts-sachen annectiret, quartaliter vorgenommen und entschieden werden sollen
    1737 CCHolsat. I 42