Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigerichtsverwandte
Artikel davor:
Kanzleigeld
Kanzleigemach
kanzleigerecht
Kanzleigerechtigkeit
Kanzleigerechtsame
Kanzleigericht
Kanzleigerichtsakte
Kanzleigerichtshof
Kanzleigerichtssache
Kanzleigerichtstäfelein
Kanzleigerichtsverwandte
Bedienter eines Kanzleigerichts (I)
vgl.
Kanzleiverwandte
- würde sich auch begeben, daß des ortes obrigkeit verordnen würde, daß ihre bürger und einwohner die onera realia vermittelst eydes zu praestiren und einzubringen schuldig seyn solten, so wollen wir [Herzog], daß derselbige eyd vor unsers cantzley-gerichts-verwandten [ein Wort?], nicht vor der obrigkeit allda, sondern vor uns selbst soll abgeleget werden1669 GesSammlMecklSchwerin I 66Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)