Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigewölbe

Kanzleigewölbe

Aufbewahrungsort für das amtliche Schriftgut einer Kanzlei 
  • brieffe vorsiegelt vnnd zusamen gewundenn in vnser kantzley-gewelb zu Wernigerode ... hinderlegt
    1539 IlsenburgUB. II 234
  • kisten vnnd kastenn, ... welche vneroffennte auff dem sahl vor der hoffstubenn vnnd in dem altenn canntzley gewelbe ... stehenn vnnd liegen
    1547 Kettmann,KursächsKanzleispr. 68
  • landgerichtsbuchere, darin die gerichtlichen handlungen, so vor dem landgericht geubt worden, geschriben stehen, ligen in dem vntern cantzlei gewelb, welchs der wirtzburgisch sindicus in verwaltung vnnd sonderem beuelch hat
    vor 1550 MAbh. 11, 3 (1870) 161
  • 1579 ArchSächsG. 2 (1864) 9
  • 1618 SammlVerordnHannov. II 96
  • canzley und registratur-gewölbe 
    1642 Kleinau,Wolfenbüttel 41
  • 1663 Kursachsen/ForschMdArch. 85
  • [Eid des Archivars bei der neumärkischen Regierung:] ich ... schwehre ..., daß ich mit denen bey gedachter regierung und cantzley verhandenen ... documenten und uhrkunden treulich umbgehen, dieselbe in dem cantzley-gewoͤlbe woll verwahren und eine ordentliche ... registratur daruͤber fuͤhren ... will
    1700 CCMarch. II 1 Sp. 263
  • in ansehen der canzley gewölberen ... mit ausschluß der läufferen und copisten niemand als beeidigte burgere darein gelaßen werden
    1780 BernStR. V 560
unter Ausschluss der Schreibform(en):