Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiherrenleute

Kanzleiherrenleute

Bezeichnung für untergeordnete Sekretäre in der dänischen Kanzlei in Kopenhagen
  • hierauf [auf den zweyten secretair] kamen sechs secretairs, deren verrichtung war, buch und registratur zu fuͤhren. der oberste secretair theilte das eintragen der expeditionen unter sie aus nach provinzen. ... statt des namens secretair erhielten sie besonders seit Christians IV. regierung den namen canzleyjunker oder canzleyherrenleute; und zwischen ihnen und den hofjunkern war immer eine rangcompetenz
    1793 GöttingenMag. 2 (1793) 312