Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiinsiegel
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Kanzleiinsiegel
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von einer Kanzlei gebrauchtes amtliches Insiegel oder Siegel, zu lateinisch sigillum = Bildchen; vertieft geschnittene Form (Siegelstempel), im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch der Abdruck eines Stempels in einem bildsamen Stoff, verwendet und weithin gebraucht als Mittel zur Beglaubigung von amtlichen Schriftstücken, zur Beurkundung; (vgl. WBG. 445f.; ClavisMed. 229)
vgl.
Ingesiegel,
Insiegel,
Kammerkanzleisekretinsiegel,
Kanzleipetschaft,
Kanzleipetschier,
Kanzleisekret,
Kanzleisekretinsiegel,
Kanzleisekretsiegel,
Kanzleisiegel,
Kanzleisignet,
Kanzlersiegel,
Siegel
Sachhinweis: zB. Posse,Privaturk. 126-165 (Lit.); Ewald,Siegelkunde (Lit.); Breßlau,Urk. I3 677-730, II2 548-624 (Lit.); WBG. 145f.; ClavisMed. 229-239; Bischoff,Kanzlei. I 47-50, 557-568; MIÖG. 8 (1887) 30-34; Lewinski,BrandenbKanzlei 132-137; MittAnhalt 9 (1901) 357-370; Fr. Jaenicke, Beitr. zur Urkunden...wesen der ... Anhaltiner ..., Diss. phil. Leipzig 1904, 57-70; ForschBrandenbPr. 22 (1909) 564-566; Gross,Reichshofkanzlei 228-231; Bansa,Kanzlei 3-15; Wohlgemuth,UrkReichshofger. passim.
I 1
Arten gemäß der unterschiedlichen rechtlichen Bedeutung des beurkundeten oder beglaubigten Rechtsaktes
I 1 a
geheimes Kanzleiinsiegel
- urkund ihrer fuͤrstl. durchl. hierunter gesetzten geheimbten cantzeley-insiegels1675 CCOsnabr. I 2 S. 1484 [uö.]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- mit unserm churfuͤrstlichen geheimten cantzleyinsiegel bedrucken lassen1713 BrschwLO. III 4 S. 239
- urkund unserer [herzoglichen] eigenhändigen unterschrift und hervorgedrücktem geheimen cantzlei insiegels1727 Jülich-Berg/Schnee,Hoffinanz V 168
- dessen zu urkund haben wir gegenwaͤrtiges unterzeichnet und unser fuͤrstliches groͤseres geheimdes canzlei-innsiegel darunter druken lassen1758 SammlBadDurlach II 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- urkundt unseres gnädigsten handzeichens und vorgedruckten geheimen cantzlei insiegels1758 Köln/Schnee,Hoffinanz V 134
- dieses ist unser ... gnaͤdigst fuͤrstlicher befehl. urkundlich unserer eigenen hand-unterschrift und vorgedruckten geheimen kanzlei-insiegel1772 Fulda/PatrArch. 2 (1785) 60
- 1780 SammlVerordnHannov. I 70
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben wir [Kurfürst] urkundlich gegenwärtigen schankungsbrief höchsthandig unterschrieben und unser geheimes canzleiinsiegel daran hangen lassen1782 HeidelbUnivUB. I 431Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1798 Hagemann,PractErört. II 146
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1826 ZBayrLG. 5 (1932) 160
I 1 b
großes und kleines Kanzleiinsiegel
vgl.
Großsiegel
- sachen vnd expeditionon [!], welche nit ex officio geschehen, sondern die partheyen antreffen vnd entweder mit vnserm fuͤrstlichen oder kleinerem cantzley-insiegul außgefertiget werden1687 Würzburg/Schneidt,Thes. II 1498
- zu wahrem urkund seynd gegenwaͤrtige concessions-puncten unter dem grossen cantzley-innsiegel ausgefertigt worden1700 Hartmann,WürtGes. II 418
- ein schein, unter dem kleinen cantzley insiegel ... eingelieffert1713 RAbsch. IV 299Faksimile (ca. 101 KB)
- dessen zu urkund haben wir gegenwaͤrtiges unterzeichnet und unser fuͤrstliches groͤseres geheimdes canzlei-innsiegel darunter druken lassen1758 SammlBadDurlach II 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der statt Regensburg groͤsseres canzleyinsiegel1774 Moser,Reichstage I 298Faksimile - in Google Books
- dass vorstehende copie mit ihrem original collationando et auscultando von wort zu wort gleichlautend befunden worden seie, wird hiemit unter fürdrückung des grösseren kanzleiinsiegels beurkundet1788 ZSchwabNeuburg 6 (1879) 114
I 2 a
hängendes Kanzleiinsiegel
- wir [Abt] unser cantzley insiegel ... an diesen brief hencken lassen1620 SGallenOffn. I 59Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- haben wir [Kurfürst] urkundlich gegenwärtigen schankungsbrief höchsthandig unterschrieben und unser geheimes canzleiinsiegel daran hangen lassen1782 HeidelbUnivUB. I 431Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
I 2 b
aufgedrücktes Kanzleiinsiegel
- mit dem koͤnigl. cantzeley-insiegel bedrucket1652 Staphorst,HambKG. I 2 S. 519Faksimile - in Google Books
- dessen zu urkund ist dieses mit dem hochfuͤrstl. geheimen cantzley-insiegel bedruckt1701 CCOsnabr. I 1 S. 689 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- zu urkund dessen haben wir ... unser fürstl. cantzlei-innsiegel hievor drucken lassen1719 Heiman,Neckarschiffer I 274
- 1724 SammlBadDurlach II 424
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- urkund unserer [herzoglichen] eigenhändigen unterschrift und hervorgedrücktem geheimen cantzlei insiegels1727 Jülich-Berg/Schnee,Hoffinanz V 168
- 1734 JbWestfKG. 21 (1919) 28
- 1735 BrschwLO. IV 6 S. 189
- wird auf die canzeleyschreiben das canzeleyinsiegel gedrucket1754 Beck,Staatspraxis 35
- urkundt unseres gnädigsten handzeichens und vorgedruckten geheimen cantzlei insiegels1758 Köln/Schnee,Hoffinanz V 134
- dessen zu urkund haben wir gegenwaͤrtiges unterzeichnet und unser fuͤrstliches groͤseres geheimdes canzlei-innsiegel darunter druken lassen1758 SammlBadDurlach II 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieses ist unser ... gnaͤdigst fuͤrstlicher befehl. urkundlich unserer eigenen hand-unterschrift und vorgedruckten geheimen kanzlei-insiegel1772 Fulda/PatrArch. 2 (1785) 60
- 1780 SammlVerordnHannov. I 70
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass vorstehende copie mit ihrem original collationando et auscultando von wort zu wort gleichlautend befunden worden seie, wird hiemit unter fürdrückung des grösseren kanzleiinsiegels beurkundet1788 ZSchwabNeuburg 6 (1879) 114
- beglaubigung unter gerichtlicher unterschrift und vordruͤckung des fuͤrstl. canzleyinsiegels1805 RepRecht XII 208 Anm. 1Faksimile (ca. 408 KB)
- 1826 ZBayrLG. 5 (1932) 160
I 3
rechtliche Bedeutung: (in den Urkunden häufig am Ende in einer stereotypen Wendung ausdrücklich erwähnte) Bekräftigung der Echtheit und inhaltlichen Wahrheit eines amtlichen Schriftstücks
- [Befehl,] daß so woll in vnserm ab- alß anwesen die einkommende supplicationes an vnnß eingerichtt, vnter vnserm nahmen die resolutiones expediirt vnnd auß vnserm beuelch von ermelt. vnserm cantzler vnderschrieben vnnd mit deme ihme anuertrauwten vnser cantzley insiegel versiegelt, sonsten nit angenommen werden sollen1626 CCOsnabr. I 1 S. 122 [weitere Belege ebd. I 2]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- zu wahrem urkund seynd gegenwaͤrtige concessions-puncten unter dem grossen cantzley-innsiegel ausgefertigt worden1700 Hartmann,WürtGes. II 418
- uhrkundlich unsers churfuͤrstl. hand-zeichens und unterlegten churfuͤrstl. cantzley-insiegels1702 BrschwLO. II 639Faksimile - in Google Books
- zu end derselben quittung von der leserey ein schein, unter dem kleinen cantzley insiegel, daß eine beglaubte abschrifft darvon zu allhiesiger gegen-schreiberey eingelieffert worden, beygesetzt1713 RAbsch. IV 299Faksimile (ca. 101 KB)
- zu urkund dessen haben wir ... unser fürstl. cantzlei-innsiegel hievor drucken lassen1719 Heiman,Neckarschiffer I 274
- sothane urtheln, wenn sie insonderheit quoad rubrum behoͤriger maßen eingerichtet, nicht anders als unter dem cancelley insiegel ... denen partheyen mitzutheilen1720 CCOsnabr. I 1 S. 426Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- ist denen secretariis, registratori und cancelley-verwandten bedeutet worden, von denen kuͤnfftighin zu eroͤfnenden oder noch nicht communicirten end- und foͤrmlichen bey-urtheln, sie seyen von der cancelley oder auswaͤrtigen rechtsgelehrten abgefasset, denen partheyen oder ihren anwaͤlden oder sonsten jemanden keine abschrifften außzustellen ...; es seyn dan dieselbigen mit den cancelley insiegel und der gewoͤhnlichen unterschrifft versehen, auch in simili forma ad acta gebracht1720 CCOsnabr. I 1 S. 426 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- urkund unserer [herzoglichen] eigenhändigen unterschrift und hervorgedrücktem geheimen cantzlei insiegels1727 Jülich-Berg/Schnee,Hoffinanz V 168
- wird diese obligation in allen ... puncten und clausuln, in vim instrumenti publici et quarentigiati unter hochgraͤflichem canzley-insiegel hiermitt bestaͤttiget1749 Leiningen-Westerburg/Cramer,Neb. 70 S. 38
- dessen zu urkund haben wir gegenwaͤrtiges unterzeichnet und unser fuͤrstliches groͤseres geheimdes canzlei-innsiegel darunter druken lassen1758 SammlBadDurlach II 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieses ist unser ... gnaͤdigst fuͤrstlicher befehl. urkundlich unserer eigenen hand-unterschrift und vorgedruckten geheimen kanzlei-insiegel1772 Fulda/PatrArch. 2 (1785) 60
- 1780 SammlVerordnHannov. I 70
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass vorstehende copie mit ihrem original collationando et auscultando von wort zu wort gleichlautend befunden worden seie, wird hiemit unter fürdrückung des grösseren kanzleiinsiegels beurkundet1788 ZSchwabNeuburg 6 (1879) 114
- beglaubigung unter gerichtlicher unterschrift und vordruͤckung des fuͤrstl. canzleyinsiegels1805 RepRecht XII 208 Anm. 1Faksimile (ca. 408 KB)
- 1826 ZBayrLG. 5 (1932) 160
II
Siegelstock
- weilen das sint langen jahren dahero gehabte ... canzley insigel unbrauchbar und gebrochen, ... mann bemüeßiget worden, ein neües sigell für die canzley außfertigen zu laßen, alß wird ... das neüwe sigel von heüth dato an zu diensten der canzley gebraucht1746 BernStR. V 554Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Siegelbild
- man zum oͤfteren dem stadtadler ohne einen schild die sigle blos auf die brust setzte, wie solches ... auf dem gewoͤhnlichen kanzleyinsiegel gesehen wird1799 Beyschlag,BeitrNördl. II 25