Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiinspektor
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Kanzleiherrenleute
Kanzleihof
Kanzleihofgerichtadvokat
Kanzleihofrat
Kanzleihofsekretär
Kanzleihüter
Kanzleiindividuum
Kanzleiinsiegel
Kanzleiinsinuation
Kanzleiinspektor
Kanzleibedienter mit Aufsichtsbefugnissen
vgl.
Kanzleiverwandte
- bey groͤssern collegiis und staͤrker besetzten canzelleyen, wird einem der aͤltesten und zuverlaͤßigsten cancellisten die besorgung dieser distribution und die aufsicht uͤber die richtige ablieferung der mundorum unter dem titel eines canzelley-inspectoris aufgetragen1781 CJFrid. III 5 § 87 [vgl. ebd. § 97]
- der zweyte empfaͤnger, an welchen der vorschuß-rendant zahlung zu leisten hat, ist der canzeley-inspector. dieser muß alles bey dem collegio erforderliche stempel-papier liefern; und es muß ihm zu dessen anschaffung ein bestaͤndiger ... vorschuß aus der salarien-casse gegeben werden. der canzeley-inspector haͤlt uͤber diese zu liefernde stempel eine specification1781 NCCPruss. VII 357 [vgl. ebd. 358]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- expedirt in der regel jeder assistent die von ihm an die parthey, wegen naͤherer information u.s.w., erlassene verfuͤgungen im concept bei seinen manual-acten und laͤßt sie unter direction des canzlei-inspectors mundiren, vollzieht das mundum und sorgt fuͤr die abgabe1792 v.Massow,Dienst 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im civil- und justizdienst ... muß also der canzlist dasjenige befolgen, was ihm der canzlei-inspector ... befiehlt1792 v.Massow,Dienst 18Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- StatJbRhHessen 1824 S. 315