Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijunker

Kanzleijunker

, Kanzleijungherr

Kanzleibedienter in gehobenerer Stellung?, auch Bezeichnung eines Sekretärs 
  • hierauf kam der koͤnigliche printz [von Dänemark] mit folgendem gepraͤng: ... 6. die hoff- und cantzley-jungherren 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 844
  • [Rangordnung:] sechste classe ... 11. unsere [königlichen] kanzelei-, jagd- und reitjunker 
    1746 SystSammlSchleswH. I 348
  • von copisten wußte man [in der daͤnischen canzley zu Coppenhagen] nichts vor Friederichs III. zeit ... die canzleyjunker mußten dieses verrichten, und wenn sie selbst keine gute hand schrieben, mußten sie sich selbst leute dazu halten
    1793 GöttingenMag. 2 (1793) 313
  • hierauf [auf den zweyten secretair] kamen sechs secretairs, deren verrichtung war, buch und registratur zu fuͤhren. der oberste secretair theilte das eintragen der expeditionen unter sie aus nach provinzen. ... statt des namens secretair erhielten sie besonders seit Christians IV. regierung den namen canzleyjunker oder canzleyherrenleute; und zwischen ihnen und den hofjunkern war immer eine rangcompetenz
    1793 GöttingenMag. 2 (1793) 312
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