Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijunker
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Kanzleiinventar
kanzleiisch
Kanzleiische
Kanzleijunge
Kanzleijungendienst
Kanzleijünger
Kanzleijunker
, Kanzleijungherr
Kanzleibedienter in gehobenerer Stellung?, auch Bezeichnung eines Sekretärs
vgl.
Kanzleiverwandte
- hierauf kam der koͤnigliche printz [von Dänemark] mit folgendem gepraͤng: ... 6. die hoff- und cantzley-jungherren1720 Lünig,TheatrCerem. II 844Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Rangordnung:] sechste classe ... 11. unsere [königlichen] kanzelei-, jagd- und reitjunker1746 SystSammlSchleswH. I 348Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- von copisten wußte man [in der daͤnischen canzley zu Coppenhagen] nichts vor Friederichs III. zeit ... die canzleyjunker mußten dieses verrichten, und wenn sie selbst keine gute hand schrieben, mußten sie sich selbst leute dazu halten1793 GöttingenMag. 2 (1793) 313Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- hierauf [auf den zweyten secretair] kamen sechs secretairs, deren verrichtung war, buch und registratur zu fuͤhren. der oberste secretair theilte das eintragen der expeditionen unter sie aus nach provinzen. ... statt des namens secretair erhielten sie besonders seit Christians IV. regierung den namen canzleyjunker oder canzleyherrenleute; und zwischen ihnen und den hofjunkern war immer eine rangcompetenz1793 GöttingenMag. 2 (1793) 312Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld