Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleijura
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Kanzleijura
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ursprünglich Gerechtigkeit (III), Gerechtsame (I) einer Kanzlei, und zwar das Recht der Kanzlei, für ihre Verrichtungen Gebühren zu erheben; dann auch wie Gerechtigkeit (IV) die Kanzleigebühr(en) selbst
vgl.
Kanzleisportel
I
Festsetzung und Höhe der Gebühren
- die canzleijura für ... confirmation nobilitatis und andern freyhaiten ... aus der tax bezalt, nemblich 18 fl.1600 Gross,Reichshofkanzlei 170 Anm. 87 zu 169
- die canzleijura haben ... ihre bestimpte forderung, welche uf die bemühung des mundierns, uf widerlegung des pergamens, der schnür, der besiglung, wachses ... deputiert und lasst sich von denselben nichts abbrechen1600 WürtLTA.2 II 221
- von einem grafenbrief, darinen nur ein brueder und kain vetter begriffen, tax 1500 gulden, ... canzleijura 70 gulden1628 Fellner-Kretschmayr II 462Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ordentliche von ihrer kais. mt. a.g. ratificirte specification, was ... von iedwedern majestätbrief tax sambt den andern canzleijuribus bei der kgl. böheimbischen hofcanzlei gegeben werden solle1647 Fellner-Kretschmayr II 492 [vgl. insges. 492-494]Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- befehlen ... den tax-bedienten ... und in krafft dieses [der cantzley- und tax-ordnung] ..., daß sie ... derselben ... in allem bestaͤndiglich und stricte nachgeleben, demnach die taxbahre brieff taxiren und niemanden daruͤber, ausser was die gebuͤhrende regalia und privilegirte cantzley-jura betrift, im geringsten mit einigen andern abforderungen ... beschwehren1658 SammlReichshofrat 301
- 1658 SammlReichshofrat 308
- 1659 SammlReichshofrat 310f. [vgl. ebd. 312-317]
- neue taxordnung, nach welcher sich der taxator zu richten und die tax und jura über die [bei der österreichischen Hofkanzleien] ausgeförtigte pergameene brief zu machen, einzunehmen und zu verraiten hat. von einem grafenbrief tax 516, 566, 616, 816, 1716 fl., canzleijura 100, 200, 300 fl. ...1669 Fellner-Kretschmayr II 554 [vgl. insgesamt ebd.]Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1669 Fellner-Kretschmayr II 554-578
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- taxa und verordnung, wie die cantzeley jura an fuͤrstliche regierungs-cantzeley ... zu bezahlen vnd einzunehmen1679 HessSamml. III 106Faksimile (ca. 459 KB)
- seine koͤnigl. majest. uͤber die von den cantzley-sportuln hiebevor gemachte taxen accurat gehalten und niemand mit hoͤhern cantzeley-juribus, als darin angesetzt seyn, beleget wissen wollen1716 CCMarch. VI 2 Sp. 168Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1732 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 139
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- nach deren [der belehnung] bewilligung die canzlei-jura ... richtig gemacht werden muͤssen1750 Moser,Kanzlei 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1751 Buder 193
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- die solchergestalt ins reine gebrachte und abzugehende sachen, nachdem er [kanzellist] vorläufig auf denen mundis die davor zu erlegende kanzlei- und copalien-jura angezeiget, in gehöriger ordnung zu unserer hochsten oder unserer ministres unterschrift gebracht [werden]1755 ActaBoruss.BehO. X 366
- 1771 ActaBoruss.BehO. XV 548
- 1783/89 Jean Paul I 1 S. 337
- 1783/89 Jean Paul I 1 S. 558
II
Einziehung und Erlegung, Registrierung und Verwahrung der Gebühren
- die cantzley-jura und schreibgeldt sollen ebener gestalt bey der lateinischen und teutschen cantzley in beysein deß gegen-schreibers gerichtet und treulich in dem valor, wie das geldt bei der tax eingenommen wuͤrde, immassen es in dem memorial der cantzley uͤbergeben, versehen ... werden1610 SammlReichshofrat 296
- 1628 Fellner-Kretschmayr II 462 [vgl. insges. ebd. 462-465]
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- taxa und verordnung, wie die cantzeley jura an fuͤrstliche regierungs-cantzeley ... zu bezahlen vnd einzunehmen1679 HessSamml. III 106Faksimile (ca. 459 KB)
- den procuratoren ... imponiret seyn soll, die sportelgelder von den parteyen einzutreiben und dem secretario einzuliefern, auch kein urtheil ihren parteyen ehe, bis die canzley-iura entrichtet, zu communiciren1685 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 459Faksimile - in Google Books
- 1719 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 881
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- damit ... empfangende canzleyjura ... desto besser verwahret seyn moͤgten, ein zeitlicher cancellist bey allen sessionibus der erste und letztere in der canzley zu seyn [hat]1720 CCNass. III 199
- cancelley- auch copey- und pedelljura durch die literas initiales ... sowohl auf das originale als das expeditum setzen und ohne das ... nicht zur unterschrift praͤsentiret oder ausgelanget, weniger unterschrieben werden, dabey auch ... erhobene jura gehoͤrigen orts entweder sogleich oder alle 8 tage einliefern, auch vorher in ein annotationsbuch eintragen1721 CCOsnabr. I 2 S. 1040 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- hat pedellus alle gehobene cancelley-jura entweder sogleich oder den tag nach der hebung dem secretario, der diese rechnung zu fuͤhren, juxta protocolla et taxam einzuliefern1724 CCOsnabr. I 2 S. 1044 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- procurator ... die cancelley-jura und sportulas entweder von besagter parthey oder aber ex suis allemahl zu gehoͤriger zeit bey straffe der wuͤrklichen suspension à procurata wenigstens auf ein viertel jahr beyzubringen habe1729 CCOsnabr. I 2 S. 887Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wird ... verordnet ..., bey vermeydung einer geld-straffe von 10 thlr., welche aus derer beamten, stadt-magistrats-personen und gerichts-innhabere eigenen mitteln beygetrieben werden sollen, die cantzley-jura fuͤr die denenselben addressirender expeditiones ohnweigerlich und ohnverweilet einzufordern1734 BrschwLO. II 609Faksimile - in Google Books
- einen correspondenten ausmachen, den die regierung in beytreibung derer cantzeley und vorgeschossenen stempel-jurium zu assistiren befehliget ist1753 NCCPruss. I 598Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- falls einige von mehrbemelten verordnungen an magisträte oder andere untergerichte von unserem kanzlei-directore addressiret werden möchten, so müssen selbige gleiche sorgfalt tragen, damit die davon abzutragende kanzlei-jura gehörig abgegeben werden mögen1755 ActaBoruss.BehO. X 368
- die canzleyjura ohne unterschied ... in das collectur-buch eingetragen und widrigenfalls fuͤr unerlaubt und strafbar angesehen werden [gemäß der Prozeßordnung von 1745]1771 Kopp,HessGer. II 331 Anm. w
III
Verwendung, Nutzung (vgl. Kanzleigebühr IV)
vgl.
Kanzleibesoldung
Sachhinweis: Gross,Reichshofkanzlei 122-131
- die cantzley-jura und schreibgeldt sollen ... bey der lateinischen und teutschen cantzley ... treulich ... unter diejenigen, denen es gebuͤhrt, außgetheilt werden1610 SammlReichshofrat 296
- die lehen- und andere cantzley-jura nach anleitung der juͤngsten wahl-capitulation ... allein zu unterhaltung der cantzley angewendet und ihro churfuͤrstl. gn. zu Mayntz verrechnet werden1683 Uffenbach(1) 28
- die cancelley-jura zu gesetzter zeit, nebst uebergebung einer vollstaͤndigen richtigen specification, gewoͤhnlich ... vertheilet werden sollen1719 CCOsnabr. I 1 S. 433 Anm. 19Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- die einkuͤnfte der einzelnen kanzleypersonen [der Reichskanzlei] bestehen ... 2) [in] den ... gesetzmaͤßigen accidentien, wohin die kanzleyjura und sogenannten bibalien, besonders in ... gnadensachen, gehoͤren1792 Malblank,Kanzleiverf. III 434
IV
Gebührenfreiheit in bestimmten Fällen oder für bestimmte Standesgruppen
vgl.
Kanzleigebühr (V)
- [aus dem project der ... beständigen kays. wahl-capitulation:] was aber für gnaden-brief, stands-erhöhungen und andere privilegien in seiner reichs-cantzley ausgefertigt und von dar aus anderen seinen cantzleyen intimirt werden, dieselbe sollen hiemit schuldig seyn, gedachte intimationes nicht allein ohne allen entgeld oder abforderung einer neuen tax oder cantzley-iurium, wie die namen haben moͤgen, anzunehmen1711 Zeumer,QS.2 490Faksimile (ca. 163 KB)
- [aus Immediatbericht:] habe ich den burgermeister L. darzu [zum rath] disponirt, welcher ohne neue besoldung diese charge annehmen will, wann er von denen recruten- und kanzlei-juribus befreiet werden könnte1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 641
- 1739 Stutz,Abh. XVI/XVII 229
- accordire ich [König], daß denen membris und bedienten dieses neuen justiz-collegii die patente und bestallung gratis ausgefertiget werden und sie ... von erlegung aller sonst gewöhnlichen chargen- und stempelkassen-, auch kanzlei-jurium dispensiret sein sollen1755 ActaBoruss.BehO. X 233